AG Augsburg: Polizist muss für abgewimmelten Notruf 6.000 Euro Strafe zahlen

Weil er zu einer Auseinandersetzung zwischen Jugendlichen keine Streife geschickt hat, ist ein Notrufpolizist zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden. Der 53-Jährige hatte am 16.02.2017 vor dem Amtsgericht Augsburg zugegeben, den Jugendlichen bei dessen Notruf nicht ernst genommen zu haben. Der 17-Jährige wurde zusammengeschlagen und erlitt etliche Verletzungen, nachdem ihn der Polizist abgewimmelt hatte.

Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt

Richterin Ute Bernhard verurteilte den Beamten daher wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt. Er hätte einen Einsatz in die Wege leiten müssen und einen Wagen zu den Jugendlichen schicken müssen, betonte sie. Mit seinem Verhalten habe der 53-Jährige nicht nur das Vertrauen des anrufenden Jugendlichen in die Polizei beschädigt, es gebe auch "einen hohen Vertrauensverlust in der Öffentlichkeit".

Urteil härter als ursprünglicher Strafbefehl

Der Polizist hatte zunächst einen Strafbefehl erhalten und dagegen Einspruch eingelegt. Mit 100 Tagessätzen zu 60 Euro ging die Richterin im Urteil noch über den Strafbefehl hinaus. Sie hatte ebenso wie der Staatsanwalt zuvor dem Angeklagten mehrfach empfohlen, den Einspruch zurückzuziehen.

Verteidiger ging von fahrlässigem Fehlverhalten aus

Dem Verteidiger wollte jedoch erreichen, dass das Verhalten seines Mandanten nur als fahrlässig und nicht als Vorsatz eingestuft wird. Damit konnte er sich nicht durchsetzen. Der Anwalt ließ offen, ob sein Mandant das Urteil anfechten wird. Zusätzlich wird es auch noch ein dienstrechtliches Verfahren gegen den Beamten geben. Die Strafverfahren gegen die eigentlichen Schläger laufen ebenso noch.

Polizist hat sich bei Jugendlichen entschuldigt

Der Polizist hat mit dem Anrufer inzwischen ein Schmerzensgeld von 500 Euro vereinbart und sich bei dem Jugendlichen entschuldigt. "Es war absolut unprofessionell", sagte er zu seinem Verhalten am Telefon.

AG Augsburg, Urteil vom 16.02.2017

Redaktion beck-aktuell, 16. Februar 2017 (dpa).