Haftstrafe für Aufruf zur Polizisten-Jagd

Kurz nach dem Doppelmord bei Kusel in der Westpfalz hat ein Mann online zur tödlichen Jagd auf Polizisten aufgerufen. Nun wurde er unter anderem wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten vom Amtsgericht Idar-Oberstein zu einem Jahr und acht Monaten Gefängnis verurteilt. "Das Ganze war völlig daneben", sagte Richter Marcel Oberländer. Die Strafe könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Angeklagte behauptet, den Aufruf nicht ernst gemeint zu haben.

Aufruf zur Tötung von Polizisten im Internet

In zwei selbstgedrehten Videos hatte der 56-Jährige Anfang Februar auf seinem öffentlichen Facebook-Profil die Gründung eines "Cophunter"-Vereins - also "Polizistenjäger"-Vereins - angekündigt und zu Jagd und Tötung von Polizisten als "neuem Sport" aufgerufen. In den Videos bot er an, Polizisten gegen eine Gebühr auf einen Feldweg zu locken, wo sie dann erschossen werden könnten.

Angeklagter feiert Polizistenmord im Internet

Zudem habe er das Andenken der zwei bei Kusel getöteten Polizisten verunglimpft, als er in einer E-Mail an die Polizei in Idar-Oberstein die Morde mit den Worten "War das geil" feierte - und die Opfer als "abgeknallte Pfälzer Ratten" bezeichnete. Ende Januar waren dort eine Polizeianwärterin und ein Polizeikommissar bei einer nächtlichen Fahrzeugkontrolle in der Pfalz erschossen worden. Hintergrund soll Jagdwilderei gewesen sein. Zwei Angeklagte stehen deswegen derzeit in Kaiserslautern vor Gericht. Die Gewalttat sorgte bundesweit für Entsetzen.

Euphorie besonders verwerflich

"Die Euphorie ist ganz besonders verwerflich", sagte Richter Oberländer bei der Urteilsverkündung. Zuvor hatte die Generalstaatsanwaltschaft zwei Jahre und vier Monate gefordert und die Verteidigung um eine "faire Entscheidung" gebeten. Im sogenannten letzten Wort entschuldigte sich der Angeklagte nochmals. "Der Unsinn" sei nicht ernst gemeint gewesen. "Ich tue keinem Menschen was", beteuerte er. Er habe gedacht, sein Profil werde nur von seinen knapp zehn Followern gesehen. In Rheinland-Pfalz war es laut Generalstaatsanwaltschaft der erste Prozess, den es im Zusammenhang mit der Tat von Kusel wegen Anstiftung zu solchen Straftaten gab. Der Verteidiger des Angeklagten kündigte Berufung an.

AG Idar-Oberstein, Urteil vom 08.09.2022

Miriam Montag, 9. September 2022 (dpa).