AfD will Richtergesetz ändern

Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Richtergesetzes vorgelegt (BT-Drs. 19/11942). Dieser sieht zum besseren Einsatz des Personalbesatzes der Gerichte die bis zum 31.12.2023 befristete Möglichkeit vor, in Erweiterung der derzeitigen Rechtslage die Spruchkammern der Gerichte mit zwei Richtern auf Probe zu besetzen.

Vorstoß wird mit Anstieg der Asylverfahren begründet

Hintergrund ist dem Entwurf zufolge der Anstieg der Asylverfahren, der zu einer starken Belastung des Gerichtswesens geführt habe, da gegen ablehnende Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in zunehmendem Maße Rechtsmittel eingelegt würden. Die bisherige Praxis, nur maximal einen Richter auf Probe in den Spruchkammern mitwirken zu lassen, sei daher nicht mehr vertretbar.

Redaktion beck-aktuell, 31. Juli 2019.

Mehr zum Thema