Vorstoß wird mit Anstieg der Asylverfahren begründet
Hintergrund ist dem Entwurf zufolge der Anstieg der Asylverfahren, der zu einer starken Belastung des Gerichtswesens geführt habe, da gegen ablehnende Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in zunehmendem Maße Rechtsmittel eingelegt würden. Die bisherige Praxis, nur maximal einen Richter auf Probe in den Spruchkammern mitwirken zu lassen, sei daher nicht mehr vertretbar.