Die AfD will gegen den Verfassungsschutz vor Gericht ziehen. "In zwei Klageschriften, die am Montag beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht werden, wehrt sich die AfD gegen die Einstufung der Jungen Alternative und des Flügels als angebliche Verdachtsfälle durch das Bundesamt für Verfassungsschutz", erklärte Parteichef Jörg Meuthen am 10.01.2020. Zuvor hatte der Bundesvorstand der Partei einen entsprechenden Beschluss gefasst.
AfD greift Einstufung als Organisation an
Meuthen argumentierte, der "Flügel" sei überhaupt keine Organisation, sondern allenfalls eine "vage Sammelbezeichnung für einzelne, wechselnde, nirgendwo definierte AfD-Mitglieder von unbekannter Anzahl und Identität". Die Junge Alternative habe noch vor der öffentlichen Einstufung als Verdachtsfall zahlreiche Maßnahmen eingeleitet, um einer entsprechenden Behandlung durch den Verfassungsschutz entgegenzuwirken. Beispielsweise sei der Landesverband Niedersachsen aufgelöst worden.
Eistufung als Verdachtsfälle im Bereich Rechtsradikalismus
Aktuell stuft der Inlandsgeheimdienst die Nachwuchsorganisation Junge Alternative und den vom Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke gegründeten rechtsnationalen "Flügel" als Verdachtsfälle im Bereich Rechtsextremismus ein.
Meuthen beklagt Beschädigung des Ansehens der Partei
Meuthen sagte, die öffentliche Bekanntmachung der Einstufung des "Flügels" als Verdachtsfall wirke sich nicht nur negativ auf das Ansehen der AfD aus, sondern schmälere auch ihre Attraktivität beim Wähler.
Redaktion beck-aktuell, 10. Januar 2020 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
VG Köln, Einstufung der AfD als "Prüffall" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, NVwZ 2019, 1060
EGMR, Unzulässige Beschwerde der AfD, NVwZ 2019, 1663
Aus dem Nachrichtenarchiv
VG Köln: Verfassungsschutz darf AfD-„Flügel” als „immer extremistischer” bezeichnen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 25.10.2019, becklink 2014504
VG Meiningen: Höcke durfte bei Versammlung als Faschist bezeichnet werden, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 01.10.2019, becklink 2014287
VG Köln: Bundesverfassungsschutz darf AfD nicht als "Prüffall" bezeichnen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 27.02.2019, becklink 2012373
AfD will kein "Prüffall" sein und geht gerichtlich gegen Verfassungsschutz vor, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 07.02.2019, becklink 2012177