Ein Verbotsverfahren gegen die AfD bleibt im Bundestag umstritten. Bei einer emotionalen Plenardebatte zeigte sich, dass die Meinungsverschiedenheiten mitunter quer durch die einzelnen Parteien gehen.
Der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz betonte, der deutsche Staat könne die AfD nicht länger ertragen, "ohne langfristig irreparablen Schaden an seiner Substanz zu nehmen". Sein Parteikollege Philipp Amthor warnte hingegen vor der Gefahr, dass sich die AfD bei einem Scheitern des Verfahrens "ein demokratisches Gütesiegel anheftet, das ihr nicht zusteht".
Wanderwitz ist der Initiator eines fraktionsübergreifenden Gruppenantrags, dem sich mehr als 120 Parlamentarier angeschlossen haben. Sie wollen erreichen, dass der Bundestag beim BVerfG ein Parteienverbot beantragt. Verfassungsrechtler haben Ende letzten Jahres ebenfalls zu einem Parteiverbotsantrag geraten. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte hält die fraktionsübergreifende Initiative für ein Verbot der AfD für aussichtsreich. Kritiker halten ein derartiges Vorgehen wenige Wochen vor der Neuwahl des Bundestags allerdings für überstürzt.
Kritiker warnen vor Nebenwirkungen eines Verbotsverfahrens
Renate Künast erklärte als Wortführerin der Antragsteller, selbst wenn der Verfassungsschutz die Partei als extremistisch einstuft, erfülle das noch nicht das Kriterium der Verfassungswidrigkeit, das für ein Antragsverfahren benötigt werde.
Noch skeptischer zeigte sich FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle. Er sagte, schon jetzt gebe es bei vielen Menschen eine Entfremdung zu den Institutionen der liberalen Demokratie. Diese Entwicklung würde durch ein Verbotsverfahren nicht beendet, sondern noch verstärkt.
Der AfD-Parlamentarier Peter Boehringer bezeichnete die Forderung nach einem Verbot seiner Partei naturgemäß als absurd: "Selbstverständlich liegt der AfD in ihrer gesamten Breite nichts ferner als die Verletzung des Demokratieprinzips."