Verfassungsgericht in Thüringen: DAV kritisiert Wahl von AfD-Kandidat

In Thüringen ist erstmals ein AfD-Politiker zum stellvertretenden Richter am Landesverfassungsgericht gewählt worden. Der Deutsche Anwaltverein und  der Thüringer Anwaltsverband kritisierten die Wahl: Die AfD stelle sich gegen den Rechtsstaat und blockiere gezielt die Justiz. 

„Die Thüringer AfD wird als erwiesen rechtsextremistische Bewegung eingestuft“, betonte Swen Walentowski anlässlich der Wahl im Thüringer Landtag. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des DAV warnte, es sei ein großer Fehler, ihr immer mehr Teilhabe an Entscheidungsprozessen über Recht und Gesetz zu gewähren.  „Die Deutungshoheit über Rechtsstaat und Justiz darf nicht bei Menschen liegen, die gezielt an deren Zersetzung arbeiten.“

Auch Rechtsanwalt Marcello Di Stefano, Vorsitzender des Thüringer Anwaltsverbands, kritisierte die Wahl. Er wies darauf hin, dass die AfD in den vergangenen Monaten bewusst Richterwahlen blockiert habe,  nun aber selbst einen Kandidaten für einen stellvertretenden Richterposten für das Verfassungsgericht durchsetzen konnte. Es sei „beschämend“, solch ein „demokratie- und rechtsstaatsfeindliches Verhalten“ auch noch zu belohnen.

Der DAV habe bereits vor der Landtagswahl gewarnt, dass eine „Sperrminorität extremer politischer Kräfte“ die Funktionsfähigkeit der Justiz gefährden könne. Walentowski forderte andere Bundesländer auf, ihre Verfassungsgerichtsbarkeit zu stärken und sich dabei an Maßnahmen zum Schutz des BVerfG zu orientieren, die Anfang des Jahres durch die Unions- und Ampelfraktionen beschlossen wurden.

Redaktion beck-aktuell, cil, 4. April 2025.

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