Durch die unzureichende Größe des zugeteilten Sitzungssaals würden die Arbeitsfähigkeit und damit die parlamentarischen Rechte der größten Oppositionsfraktion massiv eingeschränkt, beklagt die AfD. "Außerdem werden der Gleichheitsgrundsatz sowie die Rechte der Opposition im Parlament offensichtlich missachtet", hieß es weiter.
Hintergrund ist ein Streit vorrangig mit der SPD. Die AfD hatte bei der Bundestagswahl Ende Februar 20,8% geholt und die Zahl ihrer Sitze auf 152 fast verdoppelt – nach einem Austritt sind es jetzt noch 151 AfD-Abgeordnete. Als zweitgrößte Fraktion meldete sie Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal im Reichstagsgebäude, den Otto-Wels-Saal, an, den bislang die SPD nutzt, die seit der Wahl mit nur noch 120 Abgeordneten im Bundestag vertreten ist.
Ältestenrat entschied für SPD
Der Ältestenrat des Bundestages, in dem die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke im Bundestag vertreten sind, hatte schließlich im Mai mit Mehrheitsbeschluss für die SPD und gegen die AfD entschieden und ihr den früheren Sitzungsaal der FDP-Fraktion zugewiesen, der deutlich enger ist. Die AfD demonstrierte bei einer Probesitzung die engen Verhältnisse. Sie nutzt diesen Raum jetzt nicht, sondern ist in einen Saal im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Bundestages auf der gegenüberliegenden Spree-Seite ausgewichen.