Sayn-Wittgenstein will gegen Ausschluss vorgehen
Sayn-Wittgenstein sagte auf Anfrage, sie wolle weiterhin Landesvorsitzende bleiben, sie werde gegen die Entscheidung der Partei juristisch vorgehen. Der Bundesvorstand hält ihr vor, Fördermitglied des vom thüringischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Vereins Gedächtnisstätte gewesen zu sein. Der Verein steht auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD.
Trotz Ausschlussverfahren noch zur AfD-Landeschefin gewählt
Das Parteiausschlussverfahren hatte den AfD-Landesverband Schleswig-Holstein Ende Juni 2019 nicht daran gehindert, die Landtagsabgeordnete erneut zu seiner Vorsitzenden zu wählen. Dieser Posten bleibt jetzt bis zu einer Nachwahl unbesetzt. Nach Angaben von Parteisprecher Bastian Behrens werden die Geschäfte des Landesverbandes bis dahin von den beiden Stellvertretern Joachim Schneider und Roland Kaden geführt.
Nobis: Bundesschiedsgericht zieht "rote Linie"
Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Kieler Landtag, Jörg Nobis, begrüßte den Parteiausschluss. Er erklärte: "Die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts sendet damit ein wichtiges Signal in die AfD wie in die Öffentlichkeit aus: Für die Mitglieder der AfD gibt es eine rote Linie, deren Überschreitung stets zum Ende der Mitgliedschaft führt – unabhängig davon, welche Funktion oder welches Amt ein Mitglied in der Partei gerade innehat."
Sayn-Wittgenstein wäre 2017 fast Co-Parteivorsitzende geworden
Sayn-Wittgenstein wäre im Dezember 2017 um ein Haar Co-Parteivorsitzende neben Jörg Meuthen geworden. Die damals in der Partei bundesweit noch relativ unbekannte Überraschungskandidatin war seinerzeit auf einem Bundesparteitag in Hannover gegen den Berliner Landesvorsitzenden Georg Pazderski angetreten. Sie zog ihre Kandidatur nach einem Patt schließlich zurück, als sich Alexander Gauland zur Wahl stellte.