Der rheinland-pfälzische Landesverband der AfD teilte mit, dagegen sei ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim VG Neustadt an der Weinstraße gestellt worden. In der zweitgrößten Stadt von Rheinland-Pfalz wird am 21. September ein neues Stadtoberhaupt gewählt.
Der Entscheidung des Ausschusses war ein von der Stadt angefragtes Schreiben aus dem Innenministerium in Mainz vorausgegangen, in dem öffentliche Aussagen Pauls zusammengetragen worden waren. Ein solches Vorgehen ist nicht unüblich, wie die geschäftsführende Direktorin des Städtetages Rheinland-Pfalz, Lisa Diener, erklärte.
Nach der Gemeindeordnung und zugehöriger Verwaltungsvorschrift obliege es einem Wahlausschuss, die Wählbarkeit von Bewerberinnen und Bewerbern zu prüfen und zu entscheiden. "Dies schließt ausdrücklich die Prüfung ein, ob die betreffende Person die Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten", sagte Diener der dpa. Es handele sich um eine schwierige, stark abzuwägende Entscheidung, da sie das hohe Gut des passiven Wahlrechts berühre. "Eine Nichtzulassung zu einer Wahl ist nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen möglich und bedarf einer sorgfältigen Einzelfallprüfung", betonte Diener.