AfD mahnt Schäuble wegen Maskenpflicht im Bundestag ab

Mehrere Abgeordnete und Mitarbeiter der AfD-Fraktion im Bundestag wollen ab der kommenden Woche im Parlament nicht mehr den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz tragen. Sie haben deshalb Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble über einen Anwalt eine Abmahnung geschickt. Sie enthält die Aufforderung, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, mit der Schäuble zusagen soll, die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht aufzuheben.

AfD: Maskenpflicht greift in Abgeordnetenrechte ein und ist nicht vom Hausrecht gedeckt

Dem CDU-Politiker wird dafür eine Frist bis zum 23.10.2020 um 08.00 Uhr gesetzt. Im Schreiben des Anwalts heißt es Medienberichten zufolge, Schäuble habe zwar im Bundestag das Hausrecht. Dieses erstrecke sich aber nicht auf die Frage, in welcher Bekleidung die Abgeordneten ihr Mandat ausübten. Allein der Gesetzgeber wäre ermächtigt gewesen, eine Maskenpflicht in den Räumen des Parlaments verbindlich anzuordnen. Die Allgemeinverfügung greife in nicht zu rechtfertigender Weise in die Abgeordnetenrechte ein, schreibt der Anwalt weiter. Auch gebe es keine wissenschaftliche Grundlage für das Maskentragen. Zudem könne Schäuble nicht darlegen, dass im Bundestag ein besonders hohes Infektionsrisiko bestehe, das eine Maskenpflicht rechtfertige. Der Anwalt vertritt 19 Abgeordnete der AfD - darunter Fraktionschefin Alice Weidel - sowie 9 Fraktionsmitarbeiter.

Einige AfD-Abgeordnete halten sich demonstrativ nicht an Maskenpflicht

Die Bundestagsverwaltung bestätigte den Eingang des Schreibens. Dieses werde jetzt vom Justiziariat geprüft, sagte ein Sprecher. Die von Schäuble angeordnete Maskenpflicht gilt seit dem 06.10.2020. Seitdem muss in allen Gebäuden des Bundestags, auch im Plenarsaal, ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abgeordnete können diesen aber abnehmen, wenn sie - im Plenarsaal und in Sitzungsräumen - Platz genommen haben oder am Rednerpult stehen. Mehrere AfD-Abgeordnete hielten sich zum Auftakt der vergangenen Sitzungswoche demonstrativ nicht an diese Vorschrift und kamen ohne Maske in den Plenarsaal.

SPD-Fraktion kritisiert Verhalten der AfD scharf

Die AfD-Fraktion hat bereits beschlossen, dagegen vor Gericht vorzugehen. Ihr Justiziar Stephan Brandner sagte jetzt, die AfD mache mit der Abmahnung im Kleinen vor, was er sich auch von den Bürgern außerhalb des Parlaments wünsche. Diese sollten gegen “staatliche Schikanen“ klagen: “Greift unsinnige staatliche Vorschriften gerichtlich an.“  Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, kritisierte das Verhalten der AfD scharf. “Das ist unverantwortlich. Es zeigt einmal mehr das rücksichtslose Gesicht der AfD“, sagte die SPD-Politikerin. Ihre eigene Fraktion stehe uneingeschränkt zur Maskenpflicht. “Es gibt klare Regeln. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Vorbildfunktion und die Würde des Parlamentes erneut durch die AfD beschädigt werden.“

Redaktion beck-aktuell, 22. Oktober 2020 (dpa).