Kritik an Abendessen mit und auf Kosten der Kanzlerin
Dass sich die Vorsitzende des Zweiten Senats, Doris König, und wohl auch weitere Mitglieder "mit der Beklagten auf deren Einladung und faktisch auf deren Kosten zum Abendessen treffen, wirft die Frage auf, ob sie in diesen Verfahren weiterhin als unbefangen betrachtet werden können", hieß es. Über den Besuch hatte das Gericht am 01.07.2021 informiert. Ein Gerichtssprecher in Karlsruhe bestätigte am Nachmittag, dass ein Ablehnungsgesuch eingegangen sei. Zu Details äußerte er sich nicht. Wie es nun weitergeht und was aus der Verhandlung wird, ist unklar.
Hintergrund der Klagen: Äußerung Merkels zu Wahl Kemmerichs
Für den 21.07.2021 hat Königs Zweiter Senat eine Verhandlung über zwei Organklagen der AfD gegen die Kanzlerin und die Bundesregierung angesetzt. Hintergrund ist die völlig überraschende Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich mit Stimmen von AfD, CDU und FDP zum Regierungschef in Thüringen am 05.02.2020. Die Richterinnen und Richter wollen sich damit befassen, dass Merkel am 06.02.2020 bei einem Staatsempfang in Südafrika die Vorgänge bei der Kemmerich-Wahl als "unverzeihlich" bezeichnet hatte, das Ergebnis müsse "rückgängig gemacht werden".
AfD sieht Neutralitätspflicht verletzt
Eine Mitschrift der Pressekonferenz stand auf der Internetseite der Kanzlerin und der Bundesregierung. Aus Sicht der AfD haben beide damit ihre Neutralitätspflicht verletzt. Kemmerich trat drei Tage nach seiner Wahl unter Druck zurück. Am 01.07.2021 hatte das Verfassungsgericht mitgeteilt, dass eine Delegation unter Leitung seines Präsidenten Stephan Harbarth und der Vizepräsidentin König am Vortag zu einem Treffen mit Regierungsmitgliedern in Berlin gewesen sei. Der Besuch, bei dem es auch ein gemeinsames Abendessen im Kanzleramt gegeben habe, setze "eine seit vielen Jahren bestehende Tradition fort".