Begründungspflicht wude wegen übermäßiger Arbeitsbelastung des BVerfG abgeschafft
Ein Nichtannahmebeschluss müsse laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht begründet werden, wird in dem Entwurf erläutert. Dies solle das Bundesverfassungsgericht aufgrund einer über Jahre angestiegenen Anzahl von Verfassungsbeschwerden vor einer übermäßigen Arbeitsbelastung schützen und seine Funktionsfähigkeit erhalten. Allerdings habe das Bundesverfassungsgericht bei der Einschätzung, ob es eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung annimmt, einen weiten Beurteilungsspielraum. Nach Meinung der Abgeordneten wird durch die fehlende Begründung der Nichtannahme das Recht der Verfassungsbeschwerde systematisch entwertet. Mit der 1993 gestrichenen Begründungspflicht entziehe sich das Bundesverfassungsgericht jeglicher öffentlicher Kontrolle, so die AfD-Fraktion.