AfD fordert Begründungspflicht des BVerfG bei Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden

Seit 1993 muss das Bundesverfassungsgericht die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden nicht mehr begründen. Die Fraktion der AfD möchte das ändern und hat dazu einen entsprechenden Gesetzesentwurf (BT-Drs. 19/5492) vorgelegt. Ziel des Gesetzesvorschlages sei es, dem Bundesverfassungsgericht wieder die Pflicht aufzuerlegen, Nichtannahmebeschlüsse zu begründen und zu veröffentlichen, heißt es in dem von der Bundestagspressestelle am 07.11.2018 veröffentlichten Entwurf.

Begründungspflicht wude wegen übermäßiger Arbeitsbelastung des BVerfG abgeschafft

Ein Nichtannahmebeschluss müsse laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht begründet werden, wird in dem Entwurf erläutert. Dies solle das Bundesverfassungsgericht aufgrund einer über Jahre angestiegenen Anzahl von Verfassungsbeschwerden vor einer übermäßigen Arbeitsbelastung schützen und seine Funktionsfähigkeit erhalten. Allerdings habe das Bundesverfassungsgericht bei der Einschätzung, ob es eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung annimmt, einen weiten Beurteilungsspielraum. Nach Meinung der Abgeordneten wird durch die fehlende Begründung der Nichtannahme das Recht der Verfassungsbeschwerde systematisch entwertet. Mit der 1993 gestrichenen Begründungspflicht entziehe sich das Bundesverfassungsgericht jeglicher öffentlicher Kontrolle, so die AfD-Fraktion.

Redaktion beck-aktuell, 8. November 2018.