AfD-Antrag auf Dauerhaft für "Gefährder" stößt auf Ablehnung

Die AfD ist mit einem Vorschlag für eine erweiterte "Gefährder"-Präventivhaft im Bundestag auf Ablehnung und Unverständnis gestoßen. Die AfD-Fraktion begründete ihren Antrag am 01.03.2018 damit, dass mehrere islamistische Terroristen, die in Europa Anschläge verübt hätten, der Polizei vorher bekannt gewesen seien.

In Deutschland derzeit 740 islamistische "Gefährder"

Als "Gefährder" bezeichnen die Sicherheitsbehörden Menschen, denen sie einen Terroranschlag oder eine andere "Straftat von erheblicher Bedeutung" zutrauen. Aktuell stufen die Behörden etwa 740 Menschen als islamistische "Gefährder" ein. Rund die Hälfte von ihnen sind deutsche Staatsbürger.

AfD will ausländische "Gefährder" inhaftieren

Die AfD will ausländische "Gefährder" ins Gefängnis stecken – notfalls ohne zeitliche Begrenzung. Voraussetzung für die Haft soll eine richterliche Anordnung sein. Die Einstufung als "Gefährder" müsse regelmäßig überprüft werden. Der Betroffene könne seine Haft verkürzen, indem er an der Vorbereitung seiner Ausreise mitwirke.

Grünen-Innenpolitiker: Vorstoß der AfD verfassungswidrig

Die Grünen-Innenpolitikerin Irene Mihalic sagte während der ersten Beratung im Bundestag, der Gesetzentwurf der AfD sei mit dem Grundgesetz unvereinbar. Die AfD wolle nicht mehr Rechtsstaatlichkeit, "sondern Guantánamo in Deutschland". Das US-Gefangenlager Guantánamo auf Kuba war nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 errichtet worden, um mutmaßliche islamistische Terroristen festzuhalten. Der CDU-Abgeordnete Armin Schuster sagte an die Adresse der AfD: "Sie schießen Pumpgun, wir machen das präzise nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip."

Redaktion beck-aktuell, 2. März 2018 (dpa).