Patientin verklagte Arzt nach Augen-OP
Der betroffenen Patientin, die unter mehreren Augenbeschwerden litt, wurde eine Linse mit mehreren Sehstärken eingesetzt. Kurz nach der Operation kam es zu einer wesentlichen Verschlechterung der Sehfähigkeit auf nur noch 25%. Die Patientin gab dem operierenden Arzt hierfür die Schuld und meinte zudem, er habe sie nicht ausreichend über die Risiken der Operation aufgeklärt. Sie verklagte den behandelnden Arzt auf ein angemessenes Schmerzensgeld.
LG: Patientin wurde nicht rechtzeitig aufgeklärt
Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Der Eingriff sei bereits wegen fehlender wirksamer Einwilligung rechtswidrig gewesen. Der Arzt habe nicht beweisen können, dass die Patientin vor der Operation rechtzeitig und ausreichend aufgeklärt worden war. Nach dem eigenen Vortrag des Arztes habe das Aufklärungsgespräch erst am Operationstag, etwa eine halbe Stunde vor dem Eingriff im Rahmen einer vorbereitenden Untersuchung stattgefunden. Das sei nicht ausreichend, um einem Patienten eine freie Entscheidung für oder gegen eine Operation ohne Zeitdruck zu ermöglichen.