Ärztliches Aufklärungsgespräch erst kurz vor OP ist zu spät
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Findet ein ärztliches Aufklärungsgespräch erst am Tag der Operation oder sogar erst während der OP-Vorbereitung statt, ist dies wegen des bestehenden Zeitdrucks grundsätzlich als verspätet anzusehen. In einem solchen Fall sei die durchgeführte Operation mangels Wirksamkeit der Einwilligung rechtswidrig. Dies hat das  Landgericht Frankenthal entschieden und einer Frau Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zugesprochen.

Patientin verklagte Arzt nach Augen-OP

Der betroffenen Patientin, die unter mehreren Augenbeschwerden litt, wurde eine Linse mit mehreren Sehstärken eingesetzt. Kurz nach der Operation kam es zu einer wesentlichen Verschlechterung der Sehfähigkeit auf nur noch 25%. Die Patientin gab dem operierenden Arzt hierfür die Schuld und meinte zudem, er habe sie nicht ausreichend über die Risiken der Operation aufgeklärt. Sie verklagte den behandelnden Arzt auf ein angemessenes Schmerzensgeld.

LG: Patientin wurde nicht rechtzeitig aufgeklärt

Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Der Eingriff sei bereits wegen fehlender wirksamer Einwilligung rechtswidrig gewesen. Der Arzt habe nicht beweisen können, dass die Patientin vor der Operation rechtzeitig und ausreichend aufgeklärt worden war. Nach dem eigenen Vortrag des Arztes habe das Aufklärungsgespräch erst am Operationstag, etwa eine halbe Stunde vor dem Eingriff im Rahmen einer vorbereitenden Untersuchung stattgefunden. Das sei nicht ausreichend, um einem Patienten eine freie Entscheidung für oder gegen eine Operation ohne Zeitdruck zu ermöglichen.

LG Frankenthal, Urteil vom 30.05.2022 - 4 O 147/21

Redaktion beck-aktuell, 27. Juli 2022.