Kabinett beschließt Zentralisierung der Inkassoaufsicht

Die Bundesregierung hat heute den von dem Justizminister Buschmann (FDP) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe beschlossen. Danach soll insbesondere die Aufsicht über Inkassodienstleister, die sich gegenwärtig auf 38 verschiedene Gerichte verteilt, zentralisiert werden.

Zentralisierung der Aufsicht über Inkassodienstleister

Der Gesetzentwurf sieht die Zentralisierung der Aufsicht über Inkassodienstleister und andere nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zu registrierende Personen beim Bundesamt für Justiz vor. Dadurch solle die Aufsicht in diesem Bereich gestärkt und die Herausbildung einer einheitlichen Rechtspraxis gefördert werden. Diese Aufgabe obliege bisher 38 verschiedenen Gerichten. Darüber hinaus könnten beim Bundesamt für Justiz künftig auch erforderliche Spezialkenntnisse gebündelt werden. Die Reform der Aufsicht solle auch zum Anlass genommen werden, um derzeitige Wertungswidersprüche im Bereich der Sanktionen zu beseitigen. Dies werde durch eine einheitliche bußgeldrechtliche Sanktionsregelung für jegliche Form geschäftsmäßiger unbefugter Rechtsdienstleistungen erreicht.

Erleichterte Zulassung für ausländische Anwälte

Darüber hinaus enthalte der Gesetzentwurf zahlreiche Verbesserungen zu einzelnen Fragen im Bereich der rechtsberatenden Berufe. Ausländischen Anwältinnen und Anwälten, die aus Staaten stammten, in denen Unruhen oder politische Verfolgung herrschten, solle es erleichtert werden, sich nach § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung oder § 157 der Patentanwaltsordnung in der Bundesrepublik Deutschland niederzulassen. Hier sollen die Kammern im Einzelfall auf die Vorlage einer Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Stelle über die Zugehörigkeit zum Beruf verzichten können, wenn die Anwältinnen und Anwälte eine solche trotz aller Bemühungen nicht erlangen konnten.

Unterstützung durch BRAK bei Einhaltung der Geldwäschevorschriften

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) solle die Möglichkeit erhalten, die Rechtsanwaltskammern und die Rechtsanwältinnen und -anwälte bei der Einhaltung der Geldwäschevorschriften zu unterstützen. Im anwaltlichen und patentanwaltlichen Berufsrecht sollen zudem die Sozietätserstreckung im Fall wissenschaftlicher Mitarbeit abgeschafft und Klarstellungen bei der Haftpflichtversicherung für Berufsausübungsgesellschaften vorgenommen werden.

Weiteres elektronisches Steuerberaterpostfach

Auch das Steuerberatungsgesetz solle in vielen kleineren Punkten angepasst werden. Unter anderem solle künftig für weitere Beratungsstellen die Möglichkeit bestehen, ein weiteres besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach eingerichtet zu bekommen. Schließlich seien in der Wirtschaftsprüferordnung kleinere Änderungen vorgesehen, die der Sicherstellung einer unionskonformen Auslegung und der gesetzlichen Klarstellung dienten.

Redaktion beck-aktuell, 27. Juli 2022.