Entlastung für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Personennahverkehr
Vorgesehen ist nach den Plänen der Bundesregierung eine Entlastungsmöglichkeit für Elektro- und sogenannte Plugin-Hybridfahrzeuge, die im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt werden. Bewirkt werde damit eine Gleichstellung zu der bereits bestehenden Steuerbegünstigung für Oberleitungsomnibusse und den Schienenbahnverkehr.
Neuregelung soll mehr Rechtsklarheit schaffen
Weitere punktuelle Anpassungen des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes dienten der Aktualisierung des Gesetzes und sollen laut Finanzministerium Rechtsklarheit und eine einheitliche Anwendung des Gesetzes gewährleisten. Zudem enthalte der Gesetzentwurf die Ermächtigungsgrundlagen für eine elektronische Kommunikation zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Verwaltung im Energiesteuer- und Stromsteuerbereich. Die Anpassungen der entsprechenden Ermächtigungsgrundlagen in anderen Verbrauchsteuergesetzen sowie dem Luftverkehrsteuergesetz dienten der Rechtsvereinheitlichung.
Steuerbegünstigung für Erdgas verlängert
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die Steuerbegünstigung für als Kraftstoff verwendetes Erdgas (CNG/LNG) über das Jahr 2018 hinaus zu verlängern. Damit werde ein Gesetzgebungsauftrag des Deutschen Bundestages umgesetzt. Die Steuerbegünstigung für Erdgas solle bis Ende 2026 verlängert werden, wobei die Begünstigung ab 2024 sukzessive verringert werde. Die Steuerbegünstigung für Flüssiggas (Autogas, LPG), die ebenfalls bis Ende 2018 befristet ist, laufe dagegen aus. Dies entspreche der Empfehlung des vom Bundestag angeforderten Gutachtens zur Entwicklung der Energiesteuereinnahmen im Kraftstoffsektor, das vom Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) erstellt wurde, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung.
Keine Änderungen für Strom aus Kleinanlagen und erneuerbaren Energieträgern
Der Gesetzentwurf belässt die Steuerbefreiungen für Strom aus Kleinanlagen und aus erneuerbaren Energieträgern laut Ministerium unverändert. Sie würden mit dem Gesetzentwurf der Europäischen Kommission zur beihilferechtlichen Prüfung vorgelegt.