Achenbachs Ex-Frau muss Aldi-Erben rund eine Million Euro erstatten

Die Ex-Frau von Kunstberater Helge Achenbach muss den Aldi-Erben fast eine Million Euro erstatten. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht am 02.02.2021 mitgeteilt. Achenbach hatte seiner Frau vier Bronzeskulpturen des Künstlers Juan Muñoz geschenkt, angeblich Originale. Die Kunsthistorikerin hatte die nicht autorisierten Skulpturen später für eine Million Euro an den inzwischen gestorbenen Aldi-Erben Berthold Albrecht verkauft.

An Aldi-Erben verkaufte Skulpturen waren keine Originale

Die Skulpturen seien keine Originale, sondern nur unerlaubte Nachgüsse ohne Zertifikat, befanden die Richter. Kunsthistorikerin Dorothee Achenbach hatte argumentiert, sie habe die vier mannshohen Figuren von ihrem Mann zu ihrem Geburtstag geschenkt bekommen und gar nicht ausgepackt, sondern in einem Lager stehen lassen. Sie sei von ihrer Echtheit ausgegangen.

Ex-Frau von Achenbach muss 980.000 Euro zurückzahlen

Das zog bei den Richtern des Oberlandesgerichts nicht. Die Beklagte hätte “Anlass gehabt, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu erkundigen, ob es sich bei den ihr geschenkten Figuren tatsächlich um Originale oder autorisierte Exemplare handelte“. Weil sie dies unterließ, muss sie der Erbengemeinschaft von Berthold Albrecht die Differenz zwischen Kaufpreis und tatsächlichem Wert ersetzen. Letzteren bezifferte das Gericht auf 20.000 Euro Materialwert, so dass 980.000 Euro zurückzuzahlen sind.

Nachgüsse sind praktisch Fälschungen

Der einzige zertifizierte und autorisierte Nachguss der Skulpturen befinde sich im Eigentum der Santander Bank, hatten die Aldi-Erben angeführt. Die nicht vom Künstler autorisierten Nachgüsse seien praktisch Fälschungen. Helge Achenbach hatte vergeblich behauptet, die Skulpturen seien Originale, die zu einer von Muñoz autorisierten “zweiten (Teil-)Serie“ gehörten. Helge Achenbach war vom Oberlandesgericht bereits zur Zahlung von über 16 Millionen Euro Schadenersatz an die Hinterbliebenen von Berthold Albrecht verurteilt worden. In dieser Höhe hatte Achenbach den 2012 verstorbenen Albrecht beim Kauf von Kunst und Oldtimern durch versteckte Preisaufschläge betrogen. Deswegen hatte er zudem eine Strafe von sechs Jahren Haft verbüßt.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2021 - I-3 U 22/19

Redaktion beck-aktuell, 2. Februar 2021 (dpa).