Gesetz verabschiedet: England entkriminalisiert Schwangerschaftsabbrüche

Seit fast 150 Jahren sind Schwangerschaftsabbrüche in England und Wales im Grundsatz strafbar. Nun hat das Parlament eine Gesetzesänderung zur Entkriminalisierung von Abtreibungen auf den Weg gebracht. Die endgültige Verabschiedung steht noch aus.

In England und Wales sollen Abtreibungen künftig nicht mehr strafbar sein. Die Abgeordneten stimmten mit 379 zu 137 Stimmen für einen einen Änderungsantrag zu einem Gesetzespaket. Bislang sind in England und Wales Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich strafbar, werden allerdings bis zur 24. Woche nicht strafrechtlich verfolgt - ähnlich wie in Deutschland. Spätere Abtreibungen sind nur unter besonderen Umständen möglich, etwa, wenn das Leben der Mutter auf dem Spiel steht. Der alte Gesetzestext erlaubt es, für Schwangerschaftsabbrüche lebenslange Haftstrafen zu verhängen. In der Vergangenheit standen mehrmals Frauen vor Gericht, die eigenmächtig versucht hatten, ihre Schwangerschaft zu beenden.

Durch die Gesetzesänderung sei die Gefahr von Ermittlungen, Verhaftungen, strafrechtlicher Verfolgung oder Inhaftierung der betroffenen Frauen aus dem Weg geräumt, sagte die Labour-Abgeordnete Tonia Antoniazzi, die den Änderungsantrag eingebracht hatte. Beschlossen ist das übergeordnete Gesetzespaket noch nicht, das gilt aber wegen der großen Mehrheit der Regierungspartei Labour als Formsache.

24-Wochen-Frist bleibt

Der Entwurf sieht vor, dass Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der ersten 24 Wochen für die Schwangere nicht strafbar sind. Die Pflicht, die Zustimmung zweier Ärztinnen oder Ärzte vorzuweisen, soll allerdings bestehen bleiben. Medizinisches Personal, das gegen das Gesetz verstößt, oder auch Partner, die versuchen, eine Schwangerschaft zu beenden, können weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.

Auch in Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche gemäß § 218 StGB grundsätzlich strafbar, bleiben aber unter den Voraussetzungen des § 218a StGB straflos. Eine Änderung ist erst einmal nicht absehbar. Vor der Bundestagswahl im Februar hatten sich SPD und Grüne dafür eingesetzt, scheiterten im Bundestag aber an der nötigen Mehrheit. Ein Entwurf von mehr als 300 Abgeordneten sah vor, Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche nach der Empfängnis außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln.

Redaktion beck-aktuell, cil, 18. Juni 2025 (ergänzt durch Material der dpa).

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