Abschlussbericht zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz vorgelegt

Kinderrechte sollen ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden, so sieht es der Koalitionsvertrag vor. Wie das Bundesjustizministerium am 25.10.2019 mitteilte, hat die hierzu eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe nun ihren Abschlussbericht vorgelegt. Sie gibt der Politik mehrere Varianten an die Hand, mit welchen Formulierungen Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden könnten. Standort soll Art. 6 GG sein. Dort sind das Eltern- und Familiengrundrecht geregelt, mit denen die Kinderrechte in einem engen Zusammenhang stehen.

Gesetzentwurf noch in diesem Jahr

"Basierend auf den Empfehlungen der Arbeitsgruppe werde ich noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur ausdrücklichen Aufnahme von Kindesgrundrechten in Artikel 6 Grundgesetz vorlegen", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Dabei gehe es nicht darum, Elternrechte und die Elternverantwortung zu beeinträchtigen.

Vier mögliche Regelungselemente

Wie das Ministerium mitteilte, hat die Arbeitsgruppe sich mit vier möglichen Regelungselementen eines Kindergrundrechts befasst: Grundrechtssubjektivität von Kindern einschließlich eines Entwicklungsgrundrechts, Verankerung des Kindeswohlprinzips, Beteiligungsrechte des Kindes und dem ergänzenden Staatsziel der Schaffung kindgerechter Lebensbedingungen. Es müsse nun eine Lösung für diese Fragestellungen gefunden werden, mit der die erforderliche 2/3-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat erreicht werden könne, so Lambrecht weiter.

Redaktion beck-aktuell, 28. Oktober 2019.

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