Gesetzentwurf noch in diesem Jahr
"Basierend auf den Empfehlungen der Arbeitsgruppe werde ich noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur ausdrücklichen Aufnahme von Kindesgrundrechten in Artikel 6 Grundgesetz vorlegen", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Dabei gehe es nicht darum, Elternrechte und die Elternverantwortung zu beeinträchtigen.
Vier mögliche Regelungselemente
Wie das Ministerium mitteilte, hat die Arbeitsgruppe sich mit vier möglichen Regelungselementen eines Kindergrundrechts befasst: Grundrechtssubjektivität von Kindern einschließlich eines Entwicklungsgrundrechts, Verankerung des Kindeswohlprinzips, Beteiligungsrechte des Kindes und dem ergänzenden Staatsziel der Schaffung kindgerechter Lebensbedingungen. Es müsse nun eine Lösung für diese Fragestellungen gefunden werden, mit der die erforderliche 2/3-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat erreicht werden könne, so Lambrecht weiter.