Prüfstand mittels Fahrkurvenerkennung erkennbar
Nach Angaben der Mönchengladbacher Rechtsanwaltskanzlei hatte der von ihr vertretene Kläger den VW Passat am 14.07.2017 für 29.615 Euro als Neuwagen erworben. In dem Fahrzeug sei ein Motor vom Typ EA288 der Euro-Norm 6 mit NOx-Speicherkatalysator (NSK) verbaut. Es sei auch ein sogenanntes Thermofenster vorhanden. Das Fahrzeug verfüge über eine Fahrkurvenerkennung. Mit dieser Funktion könne es erkennen, ob es sich auf dem Prüfstand befindet. Die beklagte VW AG habe das Fahrzeug und den Motor hergestellt. Der aktuelle Kilometerstand betrage 40.448 Kilometer.
LG: Fahrkurvenerkennung manipulativ genutzt
Durch die Fahrkurvenerkennung schalte das Fahrzeug zwischen zwei Betriebsmodi um. Der Kläger trug laut Kanzlei schlüssig vor, dass durch das Umschalten der Schadstoffausstoß bei normalem Betrieb auf der Straße um ein Vielfaches höher sei als auf dem Prüfstand. Die Fahrkurvenerkennung werde insofern dazu genutzt, um die erforderlichen Werte auf dem Prüfstand einzuhalten. Mit ihrem Vortrag, diese Funktion werde lediglich dafür eingesetzt, dass die Messergebnisse nicht verfälscht werden, und nicht dazu benötigt, die Grenzwerte einzuhalten, sei die Beklagte vor dem LG nicht durchgedrungen. Das Gericht gehe also davon aus, dass eine unterschiedliche NSK-Ansteuerung Auswirkung auf den Motor und seine Umwelteinflüsse habe, erläutert die Kanzlei.
Kaufvertrag rückabzuwickeln – VW trägt Kosten des Rechtsstreits
Das LG Bielefeld habe VW verurteilt, an den Kläger 25.622,11 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.12.2020 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Passats zu zahlen. Darüber hinaus müsse VW an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von rund 1.325 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.02.2021 leisten und die Kosten des Rechtsstreits tragen.