Für neue Lang-Lkw wird die Ausstattung mit einem Abbiegeassistenten ab 2020 Pflicht, für Bestandsfahrzeuge ab 2022. Dies regelt die 9. Änderungsverordnung zum Feldversuch Lang-Lkw, die am 02.10.2019 in Kraft getreten ist, wie das Bundesverkehrsministerium mitteilte. Zudem werde das Streckennetz für Lang-Lkw vergrößert.
Mehr als 450 neue Strecken für Lang-Lkw
Laut Ministerium ist die Ausstattung mit einem Abbiegeassistenten und mit blinkenden Seitenmarkierungsleuchten auf deutschen Straßen für neue Lang-Lkw ab dem 01.07.2020 und für alle Lang-Lkw, also auch für Bestandsfahrzeuge, ab dem 01.07.2022 Pflicht. Zudem würden durch die Neuregelung mehr als 450 neue Strecken in die Positivliste aufgenommen. Baden-Württemberg und Bremen würden erstmals ihr gesamtes Streckennetz für den verlängerten Sattelauflieger (Lang-Lkw Typ 1) freigeben.
Redaktion beck-aktuell, 2. Oktober 2019.
Aus der Datenbank beck-online
Durchfahrverbote für Lkw ohne Abbiegeassistenten, DAR 2019, 418
Brenner, Die Einführung von Abbiegeassistenten für Lkw im Lichte des Europarechts, SVR 2018, 441
55. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar – Empfehlungen, ZFS 2017, 122