Ab Mitte Juni 2017 keine Roaming-Gebühren mehr in der EU

Am 15.06.2017 tritt die neue EU-Roaming-Verordnung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Mobilfunkanbieter für das Telefonieren, den SMS-Versand und das Surfen im EU-Ausland sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein keine zusätzlichen Entgelte mehr verlangen. Dies teilte die Verbraucherzentrale Bayern am 12.06.2017 mit.

Künftig auch Tarife ohne Roaming

Wie die Verbraucherzentrale informiert, können Mobilfunkunternehmen zukünftig Tarife anbieten, die kein oder nur in geringem Maß Roaming ermöglichen. Um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben, lohne sich für Mobilfunkkunden vor dem Abschluss neuer Verträge der Blick ins Kleingedruckte.

VZ warnt vor Kostenfallen

Vorsicht sei in Nicht-EU-Staaten wie der Türkei oder der Schweiz sowie auf Kreuzfahrtschiffen geboten. Hier könnten nach wie vor zusätzliche Kosten entstehen. Die Verbraucherzentrale rät in diesen Fällen dazu, die Datenverbindung und die Mailbox-Weiterleitung zu deaktivieren und gegebenenfalls eine Sim-Karte des Gastlandes zu nutzen.

Redaktion beck-aktuell, 13. Juni 2017.

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