Am 15.06.2017 tritt die neue EU-Roaming-Verordnung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Mobilfunkanbieter für das Telefonieren, den SMS-Versand und das Surfen im EU-Ausland sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein keine zusätzlichen Entgelte mehr verlangen. Dies teilte die Verbraucherzentrale Bayern am 12.06.2017 mit.
Künftig auch Tarife ohne Roaming
Wie die Verbraucherzentrale informiert, können Mobilfunkunternehmen zukünftig Tarife anbieten, die kein oder nur in geringem Maß Roaming ermöglichen. Um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben, lohne sich für Mobilfunkkunden vor dem Abschluss neuer Verträge der Blick ins Kleingedruckte.
VZ warnt vor Kostenfallen
Vorsicht sei in Nicht-EU-Staaten wie der Türkei oder der Schweiz sowie auf Kreuzfahrtschiffen geboten. Hier könnten nach wie vor zusätzliche Kosten entstehen. Die Verbraucherzentrale rät in diesen Fällen dazu, die Datenverbindung und die Mailbox-Weiterleitung zu deaktivieren und gegebenenfalls eine Sim-Karte des Gastlandes zu nutzen.
Redaktion beck-aktuell, 13. Juni 2017.
Aus der Datenbank beck-online
EU-Kommission: Wegfall der Roaming-Gebühren führt nicht zu höheren Mobilfunkpreise, MMR-Aktuell 2017, 388317
Huber, EU-Verordnung zu offenem Internet und Roaming verabschiedet, MMR-Aktuell 2015, 373467
Aus dem Nachrichtenarchiv
Gesetzliche Neuregelungen im Mai und Juni 2017, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 31.05.2017, becklink 2006804
EU-Roaming ab Juni 2017 ohne Aufschläge, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 02.02.2017, becklink 2005643
EU-Parlament beschließt Regelungen zur Netzneutralität und zur Abschaffung der Roaming-Gebühren, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 27.10.2015, becklink 2001488