Datenschutzverstöße: Sammelklage gegen X eingereicht

Das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz gibt Verbänden das Recht, gegen Missstände bei Online-Plattformen zu klagen. Nun ist eine Stiftung gegen X vorgegangen. Nutzer können sich anschließen.

Die Verbraucherstiftung Somi aus den Niederlanden hat beim KG eine Schadensersatzklage gegen das soziale Netzwerk X von Elon Musk eingereicht. Das teilte eine Gerichtssprecherin mit. Der Verbandsklage der gemeinnützigen Stichting Onderzoek Marktinformatie können sich Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland ohne großen juristischen Aufwand online anschließen.

Somi wirft der X Internet Unlimited Company in der Sammelklage vor, gravierende Datenlecks weder gemeldet noch die Betroffenen informiert zu haben. Auch verarbeite X gezielt und ohne Rechtsgrundlage sensible Nutzerdaten für seine Empfehlungsalgorithmen. Dadurch werde die freie Meinungsbildung der Betroffenen beeinträchtigt und die gesellschaftliche Spaltung vorangetrieben.

Klageregister geöffnet

Um sich an der Sammelklage zu beteiligen, können sich betroffene Verbraucher beim Bundesamt für Justiz (BfJ) in das Klageregister eintragen. Sofern die Klage erfolgreich ist, müssen sie nicht noch einmal selbst klagen, sondern erhalten das ihnen zustehende Geld im Rahmen der Verbandsklage, sagte eine Gerichtssprecherin.

Die niederländischen Verbraucherschützer fordern in der Klage die Zahlung von mindestens 750 Euro Schadensersatz für registrierte Nutzer von X sowie zusätzlich mindestens 250 Euro für User, die von einem Datenleck betroffen sind. X werte besonders sensible Daten aus, um Nutzer zu beeinflussen. So schaffe sie eine digitale Manipulationsarchitektur, heißt es in der Klage weiter. Zudem betreibe die Plattform von Tech-Milliardär Elon Musk eine heimliche Nachverfolgung ihrer Nutzer und nutze die Daten ohne wirksame Einwilligungen für Werbezwecke und zur Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile.

Die Verbandsklage von Somi (Az.: 20 VKl 1/25) wurde vom BfJ im Verbandsklageregister auf seiner Internetseite öffentlich bekannt gemacht. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen können dort ihre Ansprüche anmelden.

Redaktion beck-aktuell, kw, 22. Mai 2025 (dpa).

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