Vermögensabschöpfung bei Straftätern: Buschmann greift JuMiKO-Vorschlag auf

Der Bundesjustizminister will prüfen, ob es dem Staat rechtlich erleichtert werden kann, Geld und Vermögenswerte von Straftätern abzuschöpfen. Er greift damit einen Beschluss der Justizministerkonferenz auf, die am 5. und 6. Juni in Hannover tagte.

Im Zuge strafrechtlicher Ermittlungen stößt die Polizei regelmäßig auf Bargeld, Konten und sonstige Vermögenswerte (etwa Immobilien), die mutmaßlich oder erwiesenermaßen aus Straftaten generiert wurden. Ergeht ein strafrechtliches Urteil, so kann das Gericht anordnen, das illegale Vermögen einzuziehen. Grundlage dafür ist § 73 StGB.

Diese Möglichkeit soll nun gegebenenfalls ausgebaut werden. Dazu haben die Justizministerinnen und Justizminister der Länder einen 600-seitigen Abschlussbericht der entsprechenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe an Bundesjustizminister Marco Buschmann weitergeleitet. Er enthält Vorschläge, wie die Vermögensabschöpfung zukünftig erleichtert werden könnte.

In einem Beschluss der 2-tägigen JuMiKo in dieser Woche haben die Ländervertreter den Justizminister aufgefordert, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und die darin verbrieften Ideen rechtlich zu prüfen. Buschmann zeigte sich offen für die Vorschläge. Das Recht der Vermögensabschöpfung sei auch für das Bundesjustizministerium ein wichtiges Thema, sagte eine Sprecherin seines Ministeriums. Besonders im Bereich der organisierten Kriminalität ist die Vermögensabschöpfung ein großes Thema. Die Vorschläge würden nun genau geprüft.

Das Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung ist am 1. Juli 2017 reformiert worden. Seither sei zwar deutlich mehr Vermögen von Straftätern eingezogen worden, sagte der Unionsabgeordnete Thomas Heilmann (CDU). Durch eine Erweiterung der bestehenden Möglichkeiten könnten jedoch weitere Erfolge im Kampf gegen die organisierte Kriminalität erzielt werden.

Abschöpfung auch ohne konkrete Zuordnung

Nach der aktuellen Rechtslage muss das einzuziehende Vermögen einer konkreten Straftat zuzuordnen sein. Unter anderem diese Voraussetzung soll nach dem Vorschlag der Länder aufgeweicht werden. Die Abschöpfung solle stattdessen bereits dann erfolgen, wenn das Vermögen im Zusammenhang mit einer kriminellen Vereinigung erlangt worden und deren legale Herkunft nicht plausibel sei, sagte Heilmann.

Seit dem Jahr 2018 sei etwa eine Milliarde Euro illegales Vermögen eingezogenen worden, so Heilmann weiter. "Ein großer Erfolg, der mit der Umsetzung der Änderungsvorschläge aber noch besser werden kann."

Redaktion beck-aktuell, dd, 7. Juni 2024 (dpa).