Steigende Renten 2021 nur im Osten

Die Rentenanpassung zum 01.07.2021 steht fest: Da die gesetzlich verankerte Rentengarantie Rentenkürzungen verhindert, verbleibt es in Westdeutschland ab Juli beim geltenden aktuellen Rentenwert von 34,19 Euro, obwohl die rechnerische Rentenanpassung negativ ist. In den neuen Ländern schreitet die Rentenangleichung voran. Der Rentenwert steigt dort entsprechend der gesetzlich vorgegebenen Angleichungsstufe auf 97,9% des aktuellen Rentenwerts West.

Löhne in alten Bundesländern leicht gesunken

Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilt, wirkt sich die Corona-Krise zeitverzögert auch auf die Rentenanpassung aus. Die gesetzlich verankerte Rentengarantie schütze die Rentner aber "auch in schwierigen Zeiten" vor Rentenkürzungen. Grundlage für die Rentenanpassung ist laut BMAS die Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung maßgebliche Lohnentwicklung betrage in den alten Ländern -2,34%. Sie basiere auf den vom statistischen Bundesamt gemeldeten Bruttolöhnen- und -gehältern je Arbeitnehmer nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei der Einfluss der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen („Ein-Euro-Jobs“) außer Acht bleibt. Wegen der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt seien die VGR-Löhne in den alten Bundesländern im vergangenen Jahr leicht gesunken.

Geringere beitragspflichtige Entgelte wegen Flexirentengesetz

Darüber hinaus werde die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. In diesem Jahr komme hier ein Sondereffekt zum Tragen, da die DRV Bund als Folge des Flexirentengesetzes die statistische Abgrenzung der beitragspflichtigen Entgelte geändert hat und nun deutlich mehr geringfügig Beschäftigte statistisch erfasst, weshalb die durchschnittlichen beitragspflichtigen Entgelte um rund 2% geringer ausfallen. Wegen der ohnehin negativen rechnerischen Rentenanpassung und der damit verbundenen Anwendung der Rentengarantie habe dies jedoch keinen Einfluss auf die Höhe der diesjährigen Rentenanpassung.

Nachhaltigkeitsfaktor wegen Corona anpassungsdämpfend

Neben der Lohnentwicklung werde die Höhe der Rentenanpassung noch durch den Nachhaltigkeitsfaktor und den Faktor Altersvorsorgeaufwendungen bestimmt. Mit dem Nachhaltigkeitsfaktor werde die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. Auch hier komme es zu negativen Auswirkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Deswegen wirke sich der Nachhaltigkeitsfaktor in diesem Jahr mit -0,92% anpassungsdämpfend aus. Durch den Faktor Altersvorsorgeaufwendungen werde die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmer beim Aufbau ihrer Altersvorsorge auf die Anpassung der Renten übertragen. Da sich der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung im Jahr 2020 nicht verändert hat, wirke sich dieser Faktor nicht auf die diesjährige Rentenanpassung aus. Aufgrund der genannten Einflüsse ergebe sich eine rechnerische Rentenanpassung von -3,25%. Wegen der Rentengarantie bleibe aber der ab 01.07.2021 geltende aktuelle Rentenwert weiterhin bei 34,19 Euro.

Rentenanpassung Ost höher als tatsächliche Lohnentwicklung Ost

Bei der Rentenanpassung für die neuen Bundesländer seien die im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz festgelegten Angleichungsschritte relevant, so das BMAS weiter. In diesem Jahr sei der aktuelle Rentenwert (Ost) mindestens so anzupassen, dass er 97,9% des Westwerts erreicht. Mit dieser Angleichungsstufe falle die Rentenanpassung Ost höher aus als nach der tatsächlichen Lohnentwicklung Ost. Auf Basis der vorliegenden Daten betrage der ab dem Juli 2021 geltende aktuelle Rentenwert weiterhin 34,19 Euro und der aktuelle Rentenwert (Ost) steige mit der diesjährigen Rentenanpassung von 33,23 Euro auf 33,47 Euro.

Redaktion beck-aktuell, 18. März 2021.