Scholz-Umarmer zu Geldstrafe verurteilt

2023 verschaffte sich ein Autofahrer in einer Sicherheits-Kolonne Zugang zum Frankfurter Flughafen, wo er Bundeskanzler Olaf Scholz umarmte. Das AG Frankfurt verhängte eine Geldstrafe - die Umarmung selbst spielte dabei aber kaum eine Rolle.

Er drängte sich mit seinem Auto in eine Sicherheits-Kolonne, fuhr unbefugt auf das Frankfurter Flughafengelände und umarmte dort Bundeskanzler Olaf Scholz auf dem Rollfeld: Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Hausfriedensbruch ist ein Mann vom AG Frankfurt am Main zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Euro sowie einer zweieinhalbjährigen Fahrsperre verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der 50-Jährige, der während der Tat im Mai 2023 unter Drogen stand und nur bedingt schuldfähig war, hatte im Gerichtssaal Reue gezeigt und Besserung gelobt. "Ich entschuldige mich für alles.", sagte der Mann im Rahmen des Prozesses. Er sei aus Versehen in die Situation hineingeraten. Es sei eine süß-bittere Erfahrung gewesen, sagte er.

Kanzler-Umarmung war Zufall

Der Mann war bereits in der Vergangenheit und dann erneut vier Monate nach dem Vorfall wegen Fahrens unter Drogeneinfluss aufgefallen. Während der Verhandlung hieß es, er habe wiederholt Kokain konsumiert. Bei dem Verfahren, das innerhalb eines halben Tages verhandelt worden war, spielte die Kanzler-Umarmung indes nur eine untergeordnete Rolle. Es sei ein reiner Zufall gewesen, dass Scholz sich auf dem Rollfeld befunden habe, sagte Staatsanwalt Christian Lang nach dem Urteil.

Den SPD-Politiker hatte der Mann umarmt, als dieser ins Flugzeug steigen wollte. Als Grund für die innige Verabschiedung ließ der Mann durch seinen Anwalt mitteilen, dass er sein Verhalten dem Rest der Gruppe angepasst habe. Scholz hatte sich damals gelassen über den Zwischenfall geäußert. Nach der Umarmung wurde der Mann ohne Widerstand von der Bundespolizei am Flughafen festgenommen und später wieder freigelassen. Der Fall löste eine Debatte über die Sicherheit des Kanzlers aus.

Redaktion beck-aktuell, js, 15. April 2025 (dpa).

Mehr zum Thema