Einmalzahlungen sollen Abhilfe schaffen
Die finanziellen Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen sollen für alle Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu zehn Beschäftigten gelten. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro. Im Einzelnen ist vorgesehen: eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten und eine Einmalzahlung von bis zu 15.000 Euro für drei Monate bei bis zu zehn Beschäftigten. Voraussetzung sind wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona, das heißt der Schaden muss nach dem 11.03.2020 eingetreten sein. Anträge sollen möglichst elektronisch gestellt werden. Die Existenzbedrohung beziehungsweise ein Liquiditätsengpass bedingt durch Corona sind zu versichern.