50 Jahre Radikalenerlass

Die Gefahr von Links beunruhigte in den siebziger Jahren die damals noch junge Bundesrepublik. Mit dem Radikalenerlass vor 50 Jahren sollte eine Unterwanderung des Staates verhindert werden. Betroffene, insbesondere Lehrer, die in zahlreichen Fällen mit einem faktischen Berufsverbot belegt wurden, leiden noch heute unter den Folgen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert deren politische und materielle Rehabilitierung.

Das Los eines ehemaligen Lehrers

Im Sommer 1974 wird der angehende Lehrer Hans-Peter de Lorent in die Hamburger Schulbehörde bestellt. Was ihn erwartet, kann er nur ahnen. In einem Büro warten der damalige Schulsenator Günter Apel (SPD) und dessen Rechtsberater. Auf einem Tisch: Einige Akten, auf denen der Name des 25-Jährigen steht. "Der Senator sagte mir dann, dass es Probleme mit meiner Einstellung gebe", erinnert sich de Lorent heute. Ein Los, das der Hamburger mit bundesweit Hunderten Menschen teilt. Die Grundlage solcher Verfahren war der sogenannte Radikalenerlass vom 28.01.1972. In Hamburg hatte der zuständige Ausschuss trotz einer Empfehlung des Senats Zweifel an der Verfassungstreue des jungen Lehrers de Lorent. Denn während seines Studiums der Erziehungswissenschaften und der Psychologie an der Universität Hamburg hatte er sich auch politisch engagiert. Zunächst im Marxistischen Studentenbund Spartakus, später auch in der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP). In seinem Engagement sah der heute 72-Jährige keinen Widerspruch zum Grundgesetz. "Die Partei war nicht verboten und kandidierte ja auch für den Bundestag. Zudem hatte ich keine besonderen Funktionen. Uns konnte man nichts Rechtswidriges vorwerfen."

Radikalenerlass Reaktion auf linke Studentenbewegung

Der Beschluss des ersten sozialdemokratischen Kanzlers Willy Brandt und der Ministerpräsidenten der Länder sah unter anderem vor, dass vor jeder Einstellung in den öffentlichen Dienst eine Anfrage beim Verfassungsschutz gestellt werden muss. So sollte der Staatsapparat vor möglichen Verfassungsfeinden geschützt werden. Insbesondere vor Menschen wie de Lorent. "Der Beschluss reagierte auf den Zulauf kommunistischer Organisationen im Zuge der Studierendenbewegung", erklärt Alexandra Jaeger von der Hamburger Forschungsstelle für Zeitgeschichte. Im Gegensatz dazu hatten sich die Innenminister 1967 noch bewusst dafür entschieden, nicht gegen Mitglieder der 1964 gegründeten NPD vorzugehen. Von dem formal in beide politischen Richtung gefassten Radikalenerlass sei die rechtsextreme Partei dann zwar auch betroffen gewesen. In der Umsetzung habe die Regelung aber ganz eindeutig auf linke Gruppierungen gezielt. Als Erklärung des Erlasses sei oft der von Studierendenführer Rudi Dutschke ausgerufene "Marsch durch die Institutionen" herangezogen worden, sagt die Historikerin. Und tatsächlich habe es damals viele linke Absolventen gegeben, die in den öffentlichen Dienst strebten, etwa als Lehrer, Professoren und Juristen. Ob aber tatsächlich eine Unterwanderung durch Linksextreme gedroht habe, sei fraglich. "Wie aus Unterlagen des Verfassungsschutzes hervorgeht, ging es viel eher darum, diese kommunistischen Gruppen zu isolieren", sagt Jaeger.

Faktische Berufsverbote gegen "Verfassungsfeinde"

Die Schwelle, um als möglicher Verfassungsfeind zu gelten, sei sehr niedrig gewesen. Oft habe bereits ausgereicht, wenn sich ein Bewerber auf unterster Ebene engagiert habe. Um das nachzuweisen, sammelte der Inlandsgeheimdienst unter anderem Flugblätter oder erfasste, wer für die Gruppen zu Wahlen antrat - auch mithilfe von Informanten. "Der Studienabschluss, gute Noten und positive Beurteilungen von Hochschullehrern spielten dann bei einer Anhörung keine Rolle mehr. Es ging nur noch um die Einschätzung der Verfassungsschützer", sagt die Historikerin, die zu dem Thema ihre Doktorarbeit geschrieben hat. Für viele Absolventen sei das einem Berufsverbot gleichgekommen. Auch wenn das bestritten wurde: "Im medizinischen und sozialen Bereich gab es natürlich auch andere Beschäftigungsmöglichkeiten. Aber bei den Lehrern hatte der Staat faktisch nahezu ein Monopol." Der Bund und die sozialdemokratisch regierten Länder rückten bereits 1979 wieder von dem Beschluss ab. Bayern schaffte ihn als letztes Bundesland im Jahr 1991 ab. 

de Lorent: "Viele Kollegen am Druck zerbrochen"

Wie viele Menschen betroffen waren, ist bis heute nicht abschließend geklärt. Die Schätzungen reichen von 1,8 bis 3,5 Millionen Verfassungsschutz-Anfragen, sagt Jaeger. Bundesweit seien etwa 1.000 bis 2.000 Menschen nicht eingestellt worden. Für Hans-Peter de Lorent begann nach dem Gespräch im Senatorenbüro eine wechselvolle Zeit. Im Gegensatz zu vielen anderen Betroffenen konnte er zwar als angestellter Lehrer unterrichten. Vom Schulleiter fühlte er sich aber beobachtet und drangsaliert. Daher veröffentlichte er 1980 einen autobiografischen Roman mit dem Titel "Hexenjagd" - und wurde prompt wegen Beleidigung verklagt. "Ich wurde freigesprochen. Im Urteil sagte die Richterin dann, dass die festgestellte Realität viel schlimmer gewesen sei als die Fiktion in dem Roman", sagt er heute. Kurze Zeit später wurde er verbeamtet. "Es ist ihnen nicht geglückt, mich kaputtzumachen. Ich bin gestärkt daraus hervorgegangen." In vielen Fällen sei das allerdings nicht so glimpflich abgelaufen. Viele seiner Kollegen seien an dem Druck zerbrochen oder hätten um ihre Existenz kämpfen müssen.

Gewerkschaft fordert Rehabilitierung der Betroffenen

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert daher von Bund und Ländern die politische und materielle Rehabilitierung der Betroffenen. "Damals wurden individuelle Grundrechte verletzt und Linke teils kollektiv diffamiert und verfolgt", sagt die GEW-Vorsitzende Maike Finnern. Damit sei vielen Menschen die Berufs- und Lebensperspektive genommen und das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert worden. Für de Lorent hielt das Leben noch weitere Wendungen bereit. Er engagierte sich als Gewerkschafter, wurde Vorsitzender der Hamburger GEW und saß später als Abgeordneter für die Grün-Alternative Liste (GAL) in der Hamburgischen Bürgerschaft. 2009 folgt der Sprung in die Schulbehörde. "Eigentlich Feindesland. Mein Büro war direkt neben dem der Senatorin. Dort, wo ich viele Jahre zuvor angehört wurde. Genugtuung war das natürlich schon."

Redaktion beck-aktuell, Julian Weber, 31. Januar 2022 (dpa).

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