47-Millionen-Euro EU-Fonds unterstützt KMU bei Rechten des geistigen Eigentums

Die EU-Kommission und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) haben gestern einen KMU-Fonds in Höhe von 47 Millionen Euro eingerichtet, der kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in der EU Gutscheine für den Schutz ihrer Rechte des geistigen Eigentums ("IP-Voucher") bietet. 

Erstattung von Gebühren

Dies ist der zweite Fonds der EU, mit dem KMU in den nächsten drei Jahren (2022-2024) bei ihrer Erholung nach der COVID-19-Krise und ihrem grünen und digitalen Wandel unterstützt werden sollen. Der Fonds bietet laut EU-Kommission folgende Unterstützung: Er erstattet 90% der von Mitgliedstaaten für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums ("IP-Scan-Dienste") erhobenen Gebühren, die eine umfassende Bewertung des Bedarfs an geistigem Eigentum des antragstellenden KMU unter Berücksichtigung des Innovationspotenzials seiner immateriellen Vermögenswerte ermöglichen. Des weiteren werden 75% der von Ämtern für geistiges Eigentum (einschließlich nationaler Ämter für geistiges Eigentum, des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum und des Benelux-Amts für geistiges Eigentum) für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern erhobenen Gebühren ersetzt. Außerdem kompensiert die EU über den Fonds 50% der von der Weltorganisation für geistiges Eigentum für die Erlangung des internationalen Marken- und Geschmacksmusterschutzes erhobenen Gebühren, sowie 50% der von nationalen Patentämtern für die Eintragung von Patenten im Jahr 2022 erhobenen Gebühren.

KMU-Fonds deckt auch Patente ab

Ab 2023 ist laut EU-Kommission auch eine mögliche Abdeckung weiterer Dienstleistungen, etwa die Teilerstattung der Kosten für die Neuheitsrecherche in Bezug auf Patente und für die Anmeldung von Patenten vorgesehen. Gleiches gilt für private Beratungsleistungen im Bereich des geistigen Eigentums durch Rechtsanwälte für geistiges Eigentum (u. a. für Patenteintragungen, Lizenzvereinbarungen, Bewertungen von Rechten des geistigen Eigentums, Kosten alternativer Streitbeilegung). Zum Schutz ihrer Innovationen bräuchten kleine und mittlere Unternehmen ein flexibles Instrumentarium für geistiges Eigentum und schnelle Finanzierungsmöglichkeiten, so die Kommission. Daher decke der neue KMU-Fonds der EU zum ersten Mal auch Patente ab. Der finanzielle Beitrag der Kommission in Höhe von zwei Millionen Euro werde zur Gänze in patentbezogene Dienstleistungen fließen. So könnte beispielsweise ein KMU die Erstattung der Eintragungsgebühr für die Patentierung seiner Erfindung in einem Mitgliedstaat beantragen. 

Anträge bis 2024 möglich

Das EUIPO verwaltet den KMU-Fonds über Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen.Um eine faire und gleiche Behandlung der potenziellen Begünstigten sowie eine effiziente Verwaltung des Vorhabens sicherzustellen, wird die Beantragung von Finanzhilfen während des gesamten Zeitraums 2022-2024 möglich sein. Die Anträge werden anhand des First-in-First-out-Kriteriums geprüft und bewertet. KMU, die über keine Erfahrung im Bereich geistigen Eigentums verfügen, sind gebeten, zunächst eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums zu beantragen, bevor sie einen Antrag auf die Bereitstellung anderer Dienstleistungen einreichen. 2021 hatte die Kommission zusammen mit dem EUIPO einen ersten KMU-Fonds der EU eingerichtet, der Möglichkeiten zur Erstattung von Kosten für eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums und für nationale Marken- und Geschmacksmustereintragungen bot. 12.989 KMU aus allen 27 Mitgliedstaaten nahmen insgesamt 6,8 Millionen Euro der Mittel des Fonds in Anspruch. Im ersten Jahr des Bestehens des ursprünglichen KMU-Fonds wurden insgesamt 28.065 Dienstleistungen genutzt.

Redaktion beck-aktuell, 11. Januar 2022.