Das einzige Beweismittel des Gerichts war eine DNA-Spur, die 1987 mit Klebefolie vom Leichnam der jungen Frau genommen worden war. Ein neues Gutachten der Münchener Rechtsmedizin hatte den Angeklagten aber entlastet. Sie hatte keine DNA-Spuren von ihm an der Leiche finden können. Ein früheres DNA-Gutachten des Instituts hatte noch auf einen genetischen Fingerabdruck des Angeklagten hingewiesen. Das Gericht beauftragte jedoch eine erneute Analyse, weil die Probe im Labor anscheinend nicht sachgerecht untersucht worden war.
Claudia Otto war 1987 in ihrer Wohnung über dem Ausflugslokal ihrer Eltern in Lohmar erdrosselt worden. Die Staatsanwaltschaft ging von einem Raubmord aus. Durch neue DNA-Analyseverfahren war Jahrzehnte nach der Tat Bewegung in den "Cold Case" gekommen. Der Angeklagte ist ein rechtskräftig verurteilter Doppelmörder, der mehr als die Hälfte seines Lebens eingesperrt war.
Er hatte gestanden, 1988 im Sauerland ein Kind einer Unternehmerfamilie und dessen Großmutter im Zusammenhang mit einer geplanten Entführung umgebracht zu haben. Die Tötung von Claudia Otto hatte er bestritten, obwohl er zur Tatzeit Stammgast in der Gastwirtschaft gewesen war.