In 2019 soll Ausgleich erfolgen
"Die im Jahr 2018 entstehende kalte Progression wird 2019 voll ausgeglichen", wurde am 25.10.2018 aber in Ministeriumskreisen betont. Das heißt, dass die Steuerzahler das Geld im Jahr 2019 zurückbekommen. Dies ist im Rahmen des Familienentlastungsgesetzes von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) geplant. Das Gesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren und soll im Januar 2019 in Kraft treten. Es enthält auch höhere Grund- und Kinderfreibeträge sowie ein um zehn Euro im Monat erhöhtes Kindergeld (ab Juli 2019).
Höhere Grundfreibeträge kommen
Das gesamte Entlastungsvolumen soll 9,8 Milliarden Euro im Jahr betragen. Dem Bericht des Finanzministeriums zufolge wird für 2019 ein Volumen von 3,8 Milliarden Euro bei der kalten Progression erwartet, davon betroffen sind demnach 32,8 Millionen Steuerpflichtige mit durchschnittlich 116 Euro im Jahr. Diese Mehrbelastung werde im Jahr darauf aber wieder über das Entlastungsgesetz ausgeglichen, zudem profitierten Steuerzahler von den höheren Grundfreibeträgen. Über die geplante Verschiebung der Tarifeckwerte werde sogar das verfügbare Einkommen über den bloßen Ausgleich der Inflation hinaus erhöht, betont das Ministerium.