Erneute Anklage wegen desselben Vorwurfs in Großbritannien möglich
Sechs Jahre später ermordete der Mann eine 21-Jährige und wurde deswegen zu lebenslanger Haft verurteilt. Er sitzt daher noch immer im Gefängnis. Die Tatumstände ähnelten dem ersten Mord. In Haft erzählte der Mann einem Zellennachbarn, dass er in einem früheren Mordprozess "davongekommen" sei. Der Grundsatz, nicht zwei Mal wegen desselben Vorwurfs angeklagt werden zu dürfen, war 2003 in Großbritannien gesetzlich gekippt worden. Voraussetzung ist nun, dass es bei Kapitalverbrechen und anderen schwersten Straftaten neue, wichtige Erkenntnisse gibt. Deshalb konnte der Täter nun doch belangt werden. Die Schwestern des Opfers zeigten sich nach dem Schuldspruch erleichtert. Das Strafmaß soll am Freitag verkündet werden.
In Deutschland wird um Wiederaufnahme-Neuregelung gestritten
In Deutschland befasste sich das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit einer umstrittenen Neuregelung zur Wiederaufnahme von Strafverfahren nach einem Freispruch. Hintergrund ist eine Änderung der Strafprozessordnung, nach der rechtskräftig abgeschlossene Verfahren zuungunsten des Angeklagten nun noch einmal aufgerollt werden können, wenn "neue Tatsachen oder Beweismittel" auftauchen.
Redaktion beck-aktuell, 26. Mai 2023 (dpa).
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Burhoff, Wiederaufnahme im Straf- oder Bußgeldverfahren, ZAP 2022, 197
Schiffbauer, "Unerträglich" als valides Argument des Gesetzgebers? - Aktuelle Normsetzung und das Konzept des Rechts, NJW 2021, 2097
Aust/Schmidt, Ne bis in idem und Wiederaufnahme, ZRP 2020, 251
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