Die Zahl der Anordnungen zur Telekommunikationsüberwachung nach § 100a StPO ist 2018 im Vergleich zu 2017 um 4,4% von 18.651 auf 19.474 gestiegen. Dies hat das Bundesamt für Justiz am 22.01.2020 anlässlich der Veröffentlichung der Übersicht zur Telekommunikationsüberwachung 2018 mitgeteilt. Die Zahl der Verfahren, in denen solche Überwachungen angeordnet worden seien, sei 2018 hingegen von 5.629 im Vorjahr um 9,3% auf 5.104 Verfahren gesunken.
Anlass meist Drogendelikte
Wie in den vergangenen Jahren seien es überwiegend Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz gewesen, die den Anlass für die Überwachungsmaßnahmen geliefert hätten. Ebenfalls veröffentlicht hat das Bundesamt für Justiz die Statistik darüber, wie oft die Strafverfolgungsbehörden im Jahr 2018 gemäß § 100g StPO Verkehrsdaten erhoben haben, also etwa Daten über Beginn und Ende sowie über die Teilnehmenden an einer Telekommunikation. Als Folge gesetzlicher Änderungen hätten die Bundesländer die entsprechenden Zahlen allerdings uneinheitlich erhoben. Daher enthalte die Statistik Angaben nur für elf der 16 Bundesländer sowie für den Generalbundesanwalt.
Redaktion beck-aktuell, 22. Januar 2020.
Aus der Datenbank beck-online
Großmann, Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung: Voraussetzungen und Beweisverbote, JA 2019, 241
Bantlin, Grundrechtsschutz bei Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung, JuS 2019, 669
Hembach, Telefonüberwachung im Lichte von Artikel 8 EMRK, MMR 2017, 803
Ruhri, Ermittlungsmaßnahmen – Durchsuchung, Beschlagnahmung, Telefonüberwachung etc – gegen Konzerne, NZWiSt 2017, 255