2.000 Stellen für Richter und Staatsanwälte: Länder halten Versprechen
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Die Bundesländer haben nach Recherchen des Richterbunds ihr Versprechen gehalten und innerhalb von fünf Jahren rund 2.000 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte geschaffen. Von 2017 bis 2020 wurden 2.300 neue Stellen eingerichtet, wie aus einer Umfrage der vom Richterbund herausgegebenen "Deutschen Richterzeitung" in allen Ländern hervorgeht. Mehr als 300 davon seien zwar nicht dauerhaft, für das laufende Jahr seien aber rund 400 weitere Stellen zu erwarten.

Bund fördert Stellenaufbau

Im Januar 2019 hatten Bund und Länder einen Pakt geschlossen, um die Personallücken in der Justiz zu schließen. Der Bund fördert den Stellenaufbau der Länder demnach mit 220 Millionen Euro. Die Hälfte dieses Betrages war bereits Ende 2019 gezahlt worden, nachdem die Länder die ersten 1.000 Stellen für Richter und Staatsanwälte auf den Weg gebracht hatten. Das restliche Geld sollte fließen, wenn bis 2021 alle 2.000 Stellen geschaffen sind.

Neue Stellen überwiegend besetzt

Nach Einschätzung des Richterbunds haben die Länder nun Anspruch auf die weiteren 110 Millionen Euro Bundeszuschuss. Ganz überwiegend seien die neuen Stellen bereits besetzt, ergab die Umfrage des Richterbunds. Lediglich Thüringen habe 24 von 53 neuen Posten zum 01.03.2021 noch nicht besetzt gehabt. Unter anderem seien viele Verwaltungsgerichte verstärkt worden, um die zwischenzeitlich stark gewachsene Zahl von Asylprozessen bewältigen zu können. Außerdem hätten die Länder ihre Staatsanwaltschaften teils überproportional aufgestockt.

Richterbund fordert weiteren Personalaufbau

Bei anderen Berufsgruppen dagegen, die nicht Teil der Bund-Länder-Vereinbarung waren, hapere es noch, kritisierte der Richterbund. In vielen Gerichten und Staatsanwaltschaften gebe es nach wie vor erhebliche Personallücken. "Es braucht einen Bund-Länder-Pakt 2.0, der den begonnenen Personalaufbau bis 2025 verstetigt und die Digitalisierung der Justiz massiv beschleunigt", forderte Richterbund-Geschäftsführer Sven Rebehn. Die Pandemie habe gezeigt, dass es etwa bei der elektronischen Gerichtsakte und bei Online-Verhandlungen Nachholbedarf gebe.

Redaktion beck-aktuell, 17. Mai 2021 (dpa).