Rechtsschutz gegen Willkür
Bereits damals wurde im Zusammenhang mit der Einführung der Umsatzsteuer betont, dass die Bürger einer Garantie bedürften, dass Gesetze mit immer höheren Steuern im ganzen Reich einheitlich angewandt werden. Die Steuerpflichtigen sollten in die Lage versetzt werden, sich gegen Willkür und ungerechtfertigte Härten vor einem unabhängigen Gericht zu wehren. Der erste Gerichtspräsident, der Wirkliche Geheime Rat Exzellenz Gustav Jahn, sah die Aufgabe des Gerichts darin, den Steuerpflichtigen Rechtsschutz in Steuer- und Abgabenangelegenheiten zu gewähren.
Während NS-Zeit oft keine unabhängigen Entscheidungen
Mit dem Jubiläum wird auch an die Rolle des RFH in der Zeit des Nationalsozialismus erinnert. Der RFH nahm seine Aufgabe als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege nicht mehr wahr. Er ordnete sich in vielen Fällen dem Willen des Reichsfinanzministeriums unter und traf Entscheidungen insbesondere zum Nachteil von Steuerpflichtigen jüdischer Abstammung sowie gegen Kirchen, Religionsgemeinschaften und geistliche Orden. Zwar sind viele Urteile des RFH aus dieser Zeit fachlich nicht zu beanstanden, gleichwohl ist es "unfassbar und beschämend, wie andere Entscheidungen getroffen und zudem begründet wurden", wie der Präsident des BFH, Rudolf Mellinghoff, aus Anlass des Jubiläums betonte.
Heute elf Senate mit 59 Richtern
Der BFH ist Nachfolger des RFH und wurde als erster der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes durch Gesetz vom 29.06.1950 errichtet. Damals bestanden vier Senate mit 19 Richtern. Heute sind in elf Senaten insgesamt 59 Richter tätig. Die Richterschaft des BFH besteht zur Zeit zu 29% aus Richterinnen.
Zügige Entscheidungsfindung angestrebt
Der BFH fühlt sich eigenen Angaben zufolge – wie der RFH bei seiner Errichtung – dem Rechtsschutz der Bürger verpflichtet und achtet auf eine zügige Entscheidungsfindung. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrage momentan etwas mehr als acht Monate. Bemerkenswert sei zudem die hohe Erfolgsquote der Steuerpflichtigen in Revisionsverfahren beim BFH. Hier würden die grundlegenden steuerrechtlichen Rechtsfragen entschieden. Die Erfolgsquote habe sich hier zuletzt (2017) auf 44% belaufen.
Ausstellung zur Geschichte der Finanzgerichtsbarkeit
Mit seiner Geschichte einschließlich der des RFH beschäftigt sich der BFH auch im Rahmen einer Ausstellung, die für die Öffentlichkeit bis Ende 2018 im Gerichtsgebäude in München zugänglich ist.