Gesetzänderung machte Zweite Juristische Prüfung möglich
"Über Jahre arbeitete sie an ihrem Ziel, ließ sich durch nichts beirren", betonte Kindermann. Nach dem Abschluss des juristischen Studiums 1916 war Otto, die als Frau nicht zum Rechtsreferendariat zugelassen wurde, zunächst für Gerichte und Behörden tätig. 1920 promovierte sie und konnte Anfang 1922 dank einer Gesetzänderung die Zweite Juristische Prüfung ablegen. Am 07.12.1922 wurde Otto schließlich als erste Frau in Deutschland zur Anwaltschaft zugelassen. Bis zu ihrem Tod 1977 praktizierte sie als Rechtsanwältin. "Der Durchhaltewille, den Maria Otto an den Tag legte, hat den Weg für die Frauen in die Anwaltschaft geebnet", sagte Rechtsanwältin Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des DAV.
DAV: Es bleibt noch viel zu tun
50 Jahre nach der ersten Zulassung einer Rechtsanwältin betrug der Anteil von Frauen nach Angaben des DAV nicht einmal 5%. Heute, weitere 50 Jahre später, sei immerhin mehr als ein Drittel der deutschen Anwaltschaft weiblich – Tendenz steigend, was auch der Blick in andere europäische Länder bestätige. Doch trotz dieser positiven Entwicklung sei die Anwaltschaft nicht immun, Ausschlüsse zu produzieren, wenn auch nicht immer absichtlich. Die strukturellen Hürden für Menschen aus nicht akademischen Familien oder mit Migrationsgeschichte für den Zugang zu juristischen Berufen seien nicht zu unterschätzen. Und auf Partner-Ebene der Kanzleien sei das Diversitätsdefizit noch augenfälliger. "Wir haben noch viel Arbeit vor uns", betonte Ruge. "Wir können und werden uns stetig weiterentwickeln. Maria Otto hat uns gezeigt, wie wichtig das anhaltende Bestreben zur Verbesserung ist", sagte sie.