Glosse
Zahn der Zeit
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Aufbau des Lippenvolumens und Faltenbehandlung in einem Nagelstudio? Nicht mit dem Verwaltungsgericht Aachen. Eine heilkundliche Erlaubnis müsse schon sein, so die Richter. Das ist eine Steilvorlage für die wöchentliche Rechtsprechungsglosse.

24. Jul 2020

Liebe Leserinnen, müssen Sie auch tief Luft holen, wenn es wieder mal unspezifisch heißt, Frauen hätten Probleme mit dem Älterwerden? Natürlich wissen wir, dass jede Gesichtscreme schlicht überfordert ist, rund fünfzig Jahre pralle Lebenserfahrung und -freude auf einen Schlag auszuradieren. Da müssen schon schwerere Geschütze her, um im Kampf um die ewige Jugend als faltenfreie Siegerin vom Platz zu gehen. Wir sagen nur Grünkohl-Gerstengras-Hanfsmoothie. Der Magen, der das morgens nüchtern verkraftet, der Gaumen, der dem was abgewinnen kann, muss zwar erst noch erfunden werden; trotzdem kennt jeder mindestens eine gute Freundin, die nicht müde wird zu beteuern, dass dieser Smoothie das einzig probate Mittel gegen den körperlichen Verfall sei, vorausgesetzt, man kombiniert ihn mit einer Stunde Power-Yoga. Da wird der nach unten schauende Hund zur echten Challenge! Um jetzt die zu recht aufgebrachten Gemüter zu beruhigen: Auch Männer beschleichen immer öfter Zweifel, ob sie im Laufe der Jahre nur interessanter oder nicht doch auch ein klein wenig älter geworden sind. Und auch sie lassen nichts unversucht, um dem Zahn der Zeit, der so unerbittlich an ihnen nagt wie die Bewohner eines unbelehrbaren gallischen Dorfs an der Wildschweinkeule, Einhalt zu gebieten. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass sie als fürsorglicher Großvater der neuen Freundin durchgehen, die seit einigen Wochen schon unbegleitet Auto fahren darf. Die Ersten sollen schon mit der Hyaluronspritze liebäugeln. Auch wenn wir das geschlechterübergreifend nicht gutheißen, gleichwohl unser Tipp: Wenn Sie meinen, dass es sein muss, dann gehen Sie mit Ihrem Herzenswunsch nicht zu einer Nagelstudiobetreiberin. Der ist nämlich das Unterspritzen sämtlicher Körperteile untersagt, und zwar ausnahmslos (VG Aachen, Beschl. v. 26.2.2020 – 5 L 1404/19).

Die spätere Antragstellerin betrieb ein Nagelstudio sowie ein Schulungszentrum für Nagelbehandlungen und Nageldesign. Ein weiteres Angebot in ihrem Schulungs-Portefeuille: Der Aufbau des Lippenvolumens sowie die Faltenbehandlung mittels Hyaluron. Wie das in Lippen und Falten gelangt, dürfen wir als hinlänglich bekannt voraussetzen. Dass es mit einer Geschwindigkeit von bis zu 800 km/h unter die Haut gebracht wird, wissen möglicherweise nur diejenigen, die sich mit dem Thema aus rein naturwissenschaftlichem Interesse schon mal näher befasst haben. Als die zuständige Behörde davon Wind bekam, erbat sie sich die Heilpraktikererlaubnis der Nageldesignerin. Und als die damit nicht dienen konnte, verbot die Behörde ihr das Unterspritzen kurzerhand, weil sie sich um die Gesundheit der Kunden ernsthaft sorgte. Das VG Aachen teilte diese Sorge. Denn auch wenn der von der Antragstellerin verwendete Hyaluron-Pen in der Anwendung idiotensicher sei, sie mit ihm nur ein bisschen in den oberen Hautschichten rumstochere, ohne auch nur in die Nähe irgendwelcher Muskelstränge und Nervenbahnen zu kommen, sie selbstredend umfassend geschult sei und nicht erst seit Covid-19 über ein Hygienekonzept verfüge, vor dem jedes Virus die Waffen streckt, erfordere ihr Broterwerb wenigstens ein paar medizinische Grundkenntnisse, über die Kosmetikerinnen und Nageldesignerinnen nun mal nicht verfügten (die Entscheidung ist im Volltext abrufbar unter BeckRS 2020, 5131). •

Dr. Monika Spiekermann.