Kolumne
Wünsche
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© Frank Eidel

Endlich. Wir wissen nicht genau, wie es weitergeht, aber wenigstens ist die Zeit der Unsicherheit erst mal vorbei, die vielen Auseinandersetzungen, Papiere, Anhörungen, Ungewissheiten. Wir wissen immerhin, wann es wirksam wird. Wie es sich auswirken wird, werden wir sehen. Ausnahmsweise mal nicht Wahlkampf und Koalitions-Limbo. Es geht um das Wirksamwerden der Reformvorhaben der abgelaufenen Legislaturperiode, nämlich des Legal-Tech-Gesetzes zum 1.10.2021 und der BRAO-Reform, auch wenn sie erst im August nächsten Jahres in Kraft tritt.

8. Okt 2021

Anlässlich der letzten Bundestagswahl gab es hier, aufmerksame Leserinnen und Leser erinnern sich wie heute, eine Kolumne namens „Laundry-List“ mit einer Wunschliste der Anwaltschaft für die Rechtspolitik. Die war nicht lang, es ging um die Neuordnung des Rechtsmarkts und um die Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts, das angesichts einiger Entscheidungen des BVerfG einzustürzen drohte. Die meisten dieser Themen sind erledigt. Es kommt nicht oft vor, aber hier ist es mal fällig: Dank und Anerkennung. Das BMJV und der Gesetzgeber haben sich in der letzten Legislaturperiode sehr um die Anwaltschaft gekümmert. Höhere Honorarsätze, eine Modernisierung des anwaltlichen Berufsrechts, dazu noch unter dem Radar die Beseitigung vieler kleinerer Baustellen im Berufsrecht, schließlich das Legal-Tech-Gesetz mit der Reform des Erfolgshonorars – die Anwaltschaft spürte den Fahrtwind der Entwicklung des Berufsrechts wie lange nicht mehr. Es macht schon einen Unterschied, wenn an der Spitze des BMJV jemand ist, der da auch wirklich sein will.

Nun. Ist ja nicht so, dass wir Anwälte alle immer einer Meinung sind. Gerade wegen des Legal-Tech-Gesetzes gab es heftige Auseinandersetzungen, und die Umsetzung dieses Vorhabens hat nicht dazu geführt, dass alle wieder beigedreht haben. Was für die einen die lange ersehnte Chance ist, die Anwaltschaft von ihrem regulatorischen Hüftspeck zu befreien und für die Digitalisierung fit zu machen, ist für andere nur sehr schwer auszuhalten. Wichtig also, dass die Diskussion auf Basis der Änderungen weitergeht. Das ist unser erster Wunsch für die kommende Legislatur: die Fortsetzung der Diskussion über die Neuordnung des Rechtsmarkts, verbunden mit einer „Legal-Needs-Studie“, damit wir endlich auf empirischer Grundlage diskutieren können. Aber mindestens genau so wichtig: Jetzt ist die Justiz dran. Wir wünschen uns die feste Entschlossenheit und Umsetzungsbereitschaft, die Justiz auf ihrem Weg der Modernisierung und Digitalisierung zu unterstützen, auch wenn es vornehmlich Ländersache ist. Aber die brauchen dafür den Bund an ihrer Seite. Nicht nur wir Anwälte wünschen uns eine leistungsfähige Justiz; vermutlich ist es für die Bevölkerung völlig selbstverständlich, dass man die Ausstattung der Justiz nicht weiter verkommen lässt und eine Antwort auf die anstehende Pensionierungswelle in der Richterschaft hat. Man kann da kaum a.M. sein.

Markus Hartung ist Rechtsanwalt und Mediator in Berlin, Senior Fellow des Bucerius Center on the Legal Profession und Mitglied des Berufsrechtsausschusses des DAV.