Der Slogan war eine spontane Reaktion auf ein Erklärvideo des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, wie die Initiatoren damals erläuterten. Darin verteidigte eine fiktive Hanna das Sonderbefristungsrecht in der Wissenschaft als notwendige Voraussetzung für Innovation. Denn falls Nachwuchsforscher und -forscherinnen von vornherein Normalarbeitsverhältnisse erhielten, bestehe die Gefahr einer „Systemverstopfung“. Die öffentliche Resonanz war enorm.
Reformanlauf blieb stecken
Nach einer Evaluation beriet der Bundestag im vergangenen Herbst in erster Lesung dann tatsächlich Änderungen, um beim Start „gute und wettbewerbsfähige Beschäftigungs- und Karrierebedingungen“ zu bieten. Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wollte der Gesetzentwurf von Rot-Grün-Gelb verbessern. So sollten die ersten Arbeitsverträge nach einer abgeschlossenen Promotion in der Regel eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren bekommen; für den ersten Arbeitsvertrag davor sollte eine Mindestlaufzeit von drei Jahren eingeführt werden. Der Wermutstropfen aus Sicht junger Forscher und Forscherinnen, die nach einer solch langen Qualifikationsphase womöglich auf der Straße landen: Die maximale Befristungsdauer nach der Dissertation wollte das damalige Regierungsbündnis von sechs auf vier Jahre reduzieren, bevor über eine unbefristete Anstellung entschieden wird. Doch es ging nicht nur um „Postdocs“, die auf eine Professur hoffen: Für studentische Hilfskräfte sollten die Höchstlänge ihrer Jobs von sechs auf acht Jahre erhöht und eine Mindestlaufzeit von einem Jahr eingeführt werden (NJW-aktuell H. 45/2024, 17).
Neuer Versuch angekündigt
Doch danach blieb das umstrittene Vorhaben stecken – ohnehin wurde von manchen weiterhin ein „promoviertes Prekariat“ befürchtet. Jetzt plant Schwarz-Rot einen neuen Versuch. Unter der Überschrift „Karrierewege in der Wissenschaft“ verspricht ihr Regierungskontrakt: „Wir verbessern die Arbeitsbedingungen für Forschende, Lehrende und Studierende nachhaltig, machen Karrierewege verlässlicher und bilden dies in der Förderung des Bundes ab.“ Bis Mitte 2026 solle das WissZeitVG novelliert werden. Diffus kündigen CDU/CSU und SPD an: „Mindestvertragslaufzeiten vor und nach der Promotion werden wir einführen und Schutzklauseln auf Drittmittelbefristungen ausweiten.“
Im Rahmen einer „Mittelbau-Strategie“ sollen überdies die Projektförderung gestrafft und Programmlaufzeiten verlängert werden. Mehr noch: „Wir bauen das Tenure-Track-Programm aus und verbessern die Rahmenbedingungen für mehr Dauerstellen.“ Überdies sollen der Anteil von Frauen in wissenschaftlichen Führungspositionen erhöht, die Regelungen zur Arbeitszeiterfassung an Hochschulen „rechtssicher und praktikabel“ gestaltet und im TzBfG Arbeitsverhältnisse im Studium vom sogenannten Anschlussverbot ausgenommen werden.
Teilzeit und Befristung
Auch der DGB trommelt für Änderungen. In einer Studie vom März erinnert Vize-Vorsitzende Elke Hannack schon zu Beginn ihres Vorworts an die „IchBinHanna“-Aufwallung. Zwischen 2007 und 2022 ist demnach die Zahl der Wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen deutlich von rund 123.500 auf über 212.000 gestiegen. Doch das WissZeitVG entspreche nicht dem traditionellen Standard des unbefristeten Vollzeitarbeitsverhältnisses im Arbeitsrecht, um Forschern in der Qualifikationsphase sowie Beschäftigten, die aus Drittmitteln bezahlt werden, vorübergehend Arbeitsplätze zu ermöglichen. Ein Haken: Gerade Letztere seien oft nur auf Teilzeit angelegt. Generell gab es in den Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften mit 44 % überdurchschnittlich viele Teilzeitforscher, so der Hochschulreport. Bei Frauen betrug der Anteil 51 %, bei Männern 38 %. Hinzu kommt: Befristet waren in jenen drei Fächergruppen (unterdurchschnittliche) 59 % der Positionen. Beim hauptberuflichen Wissenschaftspersonal aller Disziplinen traf dies laut Hochschulpersonalstatistik 72 % der Frauen und 63 % der Männer.