Nach meinen ersten Mails an Mandanten äußerten Kollegen Bedenken. Die Mail sei eine „offene Postkarte“ und könne auf dem Weg vom Absender zum Empfänger abgefangen oder mitgelesen werden. Der Versand sei hochriskant, berufsrechtswidrig, womöglich sogar strafbar. Eine Rechtsauffassung, die ich nicht teilte. Ich blieb bei meiner Gewohnheit. „Einen verantwortungsvollen Umgang mit Technologien und ein hohes Sicherheitsbewusstsein darf der Mandant von seinem Anwalt erwarten. Dieser hohe Sicherheitsstandard darf indes nicht verwechselt werden mit den wesentlich großzügigeren Anforderungen, die das Berufsrecht setzt.“ Dies schrieb ich in NJW 2005, 1248 (1250). Und dies gilt auch heute. Anders als damals ist es mittlerweile Stand der Technik, dass Mails auf dem Transport verschlüsselt und somit unlesbar werden. Diesen Standard darf man von jeder Kanzlei erwarten. Bei hochsensiblen Vorgängen wünschen Mandanten zunehmend eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Auch über eine solche Technik sollte jede Kanzlei verfügen, um hochgesichert kommunizieren können.
Man könnte meinen, inzwischen sei alles zur Verschlüsselung gesagt. Aber weit gefehlt. Immer wieder meldet sich ein Gericht, ein Autor oder eine Behörde mahnend zu Wort und sorgt für Verunsicherung. Zuletzt vor zwei Jahren die Datenschutzbehörde in Bremen, die verlangte, dass Kanzleien mit Mandanten ausschließlich Ende-zu-Ende-verschlüsselt kommunizieren. Und jetzt ein hartnäckiger Kölner Anwaltskollege, der auf eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ausnahmslos verzichtet und von der nordrhein-westfälischen Datenschutzbehörde einen „rechtsmittelfähigen Bescheid“ verlangte mit einer Bestätigung, dass dies datenschutzrechtlich bedenkenfrei ist. Wenig überraschend verweigerte diese den beantragten Persilschein. Anders als in der missverständlichen FAZ-Schlagzeile formuliert, vertritt jedoch in Düsseldorf niemand die Auffassung, dass „Ende-zu-Ende“ Pflicht ist bei jeder Anwaltsmail. Im Unterschied zu ihren Bremer Kollegen haben die Datenschützer in NRW einen solchen Standpunkt nie vertreten. Der Düsseldorfer Rechtsstreit dürfte sich daher als Sturm im Wasserglas erweisen.
30 Jahre nach meiner ersten Mail an eine Mandantin ist ein Verzicht auf diese Kommunikationsform in der täglichen Anwaltsarbeit unvorstellbar. Debatten über Risiken, Szenarien, Gefahren und Unwägbarkeiten kamen und gingen. Unter dem Strich hat sich die Mail jedoch – heutzutage transportverschlüsselt – als in jeder Hinsicht sicheres Kommunikationsmittel erwiesen.
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