Die Forderung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherer (GDV) verdient mit Blick auf die zitierten Statistiken zu der erheblichen Anzahl von Alkoholunfällen junger Erwachsener uneingeschränkte Unterstützung. Die Kombination aus Unerfahrenheit und Übermut stellt ein erhebliches Risiko für den Straßenverkehr dar. Aus anwaltlicher Sicht mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht kann anhand der Erfahrungen in der Praxis bestätigt werden, dass es vor allem junge Erwachsene sind, die aufgrund ihrer Alkoholisierung am Steuer mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Mit der erweiterten bußgeldrechtlichen Relevanz würde das Alkoholverbot junger Erwachsener im Straßenverkehr, das schon in § 24c StVG geregelt ist, um vier Jahre ausgedehnt. Die Norm trat am 1.8.2007 (BGBl. I 1460) durch das Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen in Kraft. Es sollte schon damals alkoholbedingte Unfälle reduzieren (BT-Drs. 16/5047). Die Grenze von 0,0 ‰ BAK gilt nach aktueller Gesetzeslage auch nach Beendigung der Probezeit gem. § 2a StVG weiterhin, wenn der Fahrer unter 21 ist.
Nicht von der Hand zu weisen ist die Argumentation, dass ein absolutes Alkoholverbot junge Erwachsene eher davon abhalten würde, sich alkoholisiert ans Steuer zu setzen. Nach dem 21. Lebensjahr überschätzen sich junge Verkehrsteilnehmer dann oft, zumal bei dieser Altersklasse derzeit unterhalb von 0,5 ‰ weder bußgeldrechtliche noch strafrechtliche Relevanz vorliegt, wenn es nicht zu einem Unfall kommt. Für die Forderung des GDV spricht zudem, dass Studien gezeigt haben, dass sich schon das bestehende Alkoholverbot in § 24c StVG nach Kurzem bewährt hat: Die Unfälle mit Personenschaden, die Pkw-Fahranfänger verursachten und bei denen Alkohol eine Rolle spielte, gingen 2008 um 12 % zurück („Politiker fordern null Promille für alle Autofahrer“, Die Welt v. 17.7.2010). Dabei muss natürlich beachtet werden, dass strengere Vorschriften nur in Kombination mit einer stärkeren Polizeipräsenz und hinreichend hoher Kontrolldichte zum Erfolg führen können. So weit, ein generelles Alkoholverbot zu fordern, geht der GDV jedoch nicht. Auch einige EU-Mitgliedstaaten haben bereits wesentlich strengere Vorschriften als hierzulande. Die Null-Promillegrenze gilt in Tschechien, Ungarn, Rumänien und der Slowakei, in Italien ein Alkoholverbot in den ersten drei Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnis und in Kroatien bis zum Alter von 24 Jahren. Dass auch ein absolutes Alkoholverbot der Sicherheit des Straßenverkehrs dienen würde, dürfte unstrittig sein, ist aber wohl politisch nicht durchsetzbar, da der Konsum von Alkohol grundsätzlich gesellschaftlich akzeptiert ist. Zwar äußert sich der GDV nur zum Alkoholverbot für junge Erwachsene, befürwortet werden kann aber auch eine altersmäßige Anhebung des Führens eines Kfz unter dem Einfluss von Cannabis und weitere Drogen. Hier ist die Ausgangslage nicht wesentlich anders als beim Alkohol, und § 24c StVG bestimmt in der jetzigen Fassung auch ein Cannabisverbot für junge Verkehrsteilnehmer vor Vollendung des 21. Lebensjahrs. Zuletzt hatte der GDV vor einem Jahr ein strenges Verbot für den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol am Steuer gefordert.
Handlungsbedarf bei älteren Verkehrsteilnehmern
Weiterhin ungeregelt ist das Problem, dass eine Vielzahl von Verkehrsunfällen auf die altersbedingte Unaufmerksamkeit, körperliche Einschränkungen, Konzentrationsprobleme und Demenz zurückzuführen ist. Im Gegensatz zu vielen EU-Staaten besteht in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung, die Fahrerlaubnis ab einem bestimmten Alter abzugeben oder regelmäßige Fahrtauglichkeitsprüfungen zu absolvieren. Nur bei Verkehrsunfällen, die auf die erfahrungsgemäß altersbedingt abnehmende Fahrtauglichkeit zurückzuführen sind, überprüft die Fahrerlaubnisbehörde die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Aus verkehrsrechtlich nicht nachvollziehbaren Gründen traut sich die Politik nicht, sich mit dem Thema Fahrtüchtigkeitsprüfungen für ältere Menschen zu befassen. Seit dem diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar ist die Debatte aber wieder aktuell, dort wurde die Gefahr älterer Menschen für den Straßenverkehr ausführlich diskutiert.
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