Kolumne

Sand­kas­ten­spie­le
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© Frank Eidel

Wenn man von Sand­kas­ten­spie­len spricht, dann hat das einen leicht de­spek­tier­li­chen Klang: Dann ist etwas nicht ernst­zu­neh­men und taugt nicht für das rich­ti­ge Leben, schon gar nicht für „se­riö­se Po­li­tik in har­ten Zei­ten“, wie es mal vor kaum 20 Jah­ren in der Süd­deut­schen hieß. Kin­der­kram eben, ob­wohl: Im Sand­kas­ten lernt man, pro­biert spie­le­risch etwas aus, kann bud­deln und bauen, alles wie­der platt ma­chen und neu auf­bau­en, man kann sei­ner Phan­ta­sie un­ge­hin­dert Raum las­sen. Herr­lich und für die ge­sun­de Ent­wick­lung un­ver­zicht­bar, aber nun ja, Kin­der­kram eben, nicht das rich­ti­ge Leben.

18. Nov 2021

So etwas wie eine re­gu­la­to­ry sand­box – Sand­kas­ten­re­gu­lie­rung – hätte bei uns schon rein sprach­lich keine Chan­ce. Eng­län­der sind aber un­be­fan­ge­ner als wir, dort gibt es etwa ra­ci­al di­ver­si­ty, was hier­zu­lan­de kaum un­fall­frei zu über­set­zen ist. In einer re­gu­la­to­ry sand­box ist es mög­lich, in einem rea­len Um­feld unter Auf­sicht in­no­va­ti­ve Dienst­leis­tun­gen oder Pro­duk­te zu tes­ten, die nicht voll­stän­dig mit dem be­stehen­den Rechts- oder Re­gu­lie­rungs­rah­men über­ein­stim­men. Ei­gent­lich gar nicht so dumm, denn wie soll man das, was Di­gi­ta­li­sie­rung und di­gi­ta­le Trans­for­ma­ti­on er­mög­li­chen, aus­pro­bie­ren, wenn der Rechts­rah­men aus der ana­lo­gen Ver­gan­gen­heit stammt und als zu starr, zu hem­mend und zu kom­plex wahr­ge­nom­men wird? Gleich das ganze Ge­setz än­dern ist viel­leicht auch nicht klug, wenn man nicht weiß, ob eine tech­ni­sche Neue­rung se­gens­reich ist oder nicht.

Sol­chen Ein­sich­ten ver­schlie­ßt man sich in Deutsch­land nicht, aber wegen der ne­ga­ti­ven Kon­no­ta­ti­on des Sand­kas­tens unter Er­wach­se­nen spricht man von Re­al­la­bo­ren. Das klingt etwas hoch­tra­ben­der und meint in der So­zi­al­wis­sen­schaft eine Ko­ope­ra­ti­on zwi­schen Wis­sen­schaft und Zi­vil­ge­sell­schaft, in der das ge­gen­sei­ti­ge Ler­nen in einem ex­pe­ri­men­tel­len Um­feld im Vor­der­grund steht. Um ge­lo­cker­te Rechts­rah­men geht es da eher nicht. Sei es, wie es sei, das BMWi hat un­längst ein Kon­zept für Re­al­la­bo­re vor­ge­legt, um mit ge­setz­li­chen Ex­pe­ri­men­tier­klau­seln In­no­va­tio­nen im wirk­li­chen Leben tes­ten zu kön­nen. Man hat auch gleich kon­kre­te An­wen­dungs­fel­der ge­nannt, etwa „da­ten­ge­trie­be­ne KI-An­wen­dun­gen im Be­reich mo­der­ner Mo­bi­li­tät oder In­dus­trie 4.0, in­no­va­ti­ve di­gi­ta­le Iden­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren (z.B. für den di­gi­ta­len Fü­hre­rschein) sowie di­gi­ta­le Rechts­dienst­leis­tun­gen und -ver­fah­ren“. Wir auf dem Rechts­markt ste­hen also ganz oben auf der Agen­da.

Na­tür­lich wird es noch dau­ern, bis es ein bun­des­ein­heit­li­ches Re­al­la­bor­ge­setz gibt, denn was für den einen In­no­va­ti­on ist, emp­fin­det ein an­de­rer als Teu­fels­zeug, das ken­nen wir aus den Dis­kus­sio­nen um das Legal-Tech-Ge­setz. Aber da hatte der Bun­des­tag mit der Ver­ab­schie­dung des Ge­set­zes be­reits be­schlos­sen, die Neu­re­ge­lung so­gleich zu eva­lu­ie­ren und wei­ter­zu­ent­wi­ckeln, das liegt jetzt bei den Ver­bän­den. Bevor wir wie­der auf­ein­an­der los­ge­hen: Wol­len wir nicht mal über eine Ex­pe­ri­men­tier­klau­sel für BRAO und RDG nach­den­ken? Ex­pe­ri­men­te unter Auf­sicht der BRAK? Das muss kein Oxy­mo­ron sein.

Markus Hartung ist Rechtsanwalt und Mediator in Berlin, Senior Fellow des Bucerius Center on the Legal Profession und Mitglied des Berufsrechtsausschusses des DAV.