Mit der elektronischen Brieftasche können auf dem Smartphone verschiedene Nachweise mitgeführt werden, wie wir dies bereits von der Wallet von Apple und vergleichbaren Angeboten kennen. So können Personalausweis, Führerschein oder ähnliche Nachweise als Attribute in die Wallett aufgenommen werden. Für diese Nachweise, mit denen ein Fahrzeug gemietet, ein Bankkonto eröffnet oder eine ähnliche Tätigkeit entfaltet werden kann, gibt es jeweils eine ausstellende Behörde, die als „authentische Quelle“ ein besonders hohes Sicherheitsniveau bietet. Die Brieftasche erlaubt das Login bei Webangeboten ohne jeweils eigenes Passwort, den Zugang zu Gebäuden und kann als Eintrittskarte zu Veranstaltungen dienen.
Beim Einsatz der Brieftasche wird auf Datenschutz besonderer Wert gelegt. Wer als Vertragspartner auf die Daten der Wallet zugreifen möchte, um etwa den Nutzern Zugriff auf eine Website oder ein anderes Angebot zu gewähren, muss sich zunächst als „vertrauender Beteiligter“ registrieren und dabei angeben, welche Daten aus der Wallet abgerufen werden sollen. Vertrauende Beteiligte dürfen dann beim Login etc. nur diese Daten verarbeiten. Dabei wird der Grundsatz der Datensparsamkeit und Datenvermeidung durch das Konzept der selektiven Offenlegung verwirklicht. Es werden nur die Informationen weitergegeben, die für die konkrete Anwendung wesentlich sind. Ist in der Brieftasche der Personalausweis mit Namen, Anschrift und Geburtsdatum enthalten, würde beispielsweise bei Nutzung eines kostenlosen Dienstes mit Altersbeschränkung (etwa einem Streamingangebot) nur die Volljährigkeit bescheinigt, da das Geburtsdatum und die Anschrift nicht relevant sind. In gleicher Weise könnte die Mitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer bescheinigt werden, die dann beim elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten als Attribut genutzt werden könnte. In der Brieftasche können darüber hinaus auch Vertretungsbefugnisse für andere (natürliche oder juristische) Personen, Tickets zu Veranstaltungen, Zugangskarten für Gebäude, Mitarbeiterausweise etc. bequem mitgeführt werden. Es ist auch möglich, Pseudonyme, Kleidergrößen und persönliche Präferenzen zu speichern.
Öffentliche Stellen, die eine Identifizierung verlangen, und private Anbieter mit Pflicht zu starker Nutzerauthentifizierung sind verpflichtet, die EU Digital Identity Wallet zu akzeptieren. Für gewerbliche und private Nutzer ist die Verwendung freiwillig. Sie können die ausgefeilten Vorkehrungen zum Datenschutz nutzen, um ihre digitale Souveränität zu wahren und nicht den Big-Tech-Unternehmen zu viele Informationen zukommen zu lassen. Es ist von vornherein vorgesehen, dass die Nutzung der Brieftasche nur unter Kontrolle durch den Nutzer und auf sichere Weise erfolgen darf. Nutzer können nachsehen, welche vertrauende Beteiligte welche Daten aus der Brieftasche ausgelesen haben und behalten so die Kontrolle über diese.
Neue Chancen für elektronischen Rechtsverkehr
Teil der EU Digital Identity Wallet ist auch die Möglichkeit, qualifiziert elektronisch zu signieren. Im privaten Bereich sollen die Signaturen sogar kostenlos angeboten werden. Dadurch ergeben sich auch neue Chancen für den sicheren elektronischen Rechtsverkehr. Mit qualifizierten elektronischen Signaturen (qeS) könnte man leicht den Anforderungen von § 14 III UStG entsprechen und die immer häufiger anzutreffende Verfälschung von digitalen Rechnungen wirksam unterbinden; denn mit qeS können Authentizität und Integrität der Rechnung gewährleistet werden und nachträgliche Veränderungen sind zuverlässig feststellbar.
Anfang des kommenden Jahres startet die Pilotphase der deutschen EU Digital Identity Wallet, damit diese dann zum Jahresende in den regulären Betrieb gehen kann. Es wird dann eine, vielleicht sogar zwei Brieftaschen geben. Für die Anwaltschaft tun sich dabei interessante Beratungsfelder auf, da öffentliche, gewerbliche und private Anbieter sowie Nutzer beim Einsatz der Wallet unterstützt werden können. In anderen europäischen Ländern ist man schon deutlich weiter und hat bereits Brieftaschen im Einsatz.
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