Recht Digital

Digitale Beweisaufnahme in 3D?
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AndyAziz/adobe (erstellt mit KI)

Der Einsatz von 3D-Aufnahmen hat das Potenzial, die gerichtliche Beweisaufnahme zu verändern. Es ist daher angezeigt, Vorbereitungen für die Nutzung von Virtual Reality (VR)- und Augmented Reality (AR)-Technologie zu treffen und über ihre rechtliche Bewertung zu diskutieren.

10. Mrz 2026

Während der Einsatz von Künstlicher Intelligenz ein Thema ist, dessen Diskussion auch an Technikthemen weniger interessierte Juristinnen und Juristen nicht mehr entgehen können, erweist sich die in Tech-Kreisen noch vor einigen Jahren ebenfalls intensiv diskutierte Nutzung von VR- bzw. AR-Technologien aktuell eher als Nischenphänomen, das insbesondere in Bezug auf die Gaming Szene diskutiert wird.

Angesichts der Tatsache, dass selbst die „vollvirtuelle“ Videoverhandlung in 2D, bei der sich keine Verfahrensbeteiligten im Gerichtssaal befinden, aktuell nur an ausgewählten Pilotgerichten erprobt wird und weiterhin vorgesehen ist, dass die Öffentlichkeit durch eine Übertragung der Verhandlung in einen Raum bei Gericht hergestellt wird, ist nicht zu erwarten, dass deutsche Gerichtsverfahren in absehbarer Zeit 3D im virtuellen Raum stattfinden. Abgesehen von einer Anhörung, die ein kolumbianisches Gericht auf Antrag der Parteien im Metaverse durchführte, scheint dies auch in anderen Rechtsordnungen (noch) nicht der Fall zu sein.

Das Potenzial der Nutzung von VR- und AR-Technologien im Rahmen der gerichtlichen Tätigkeit sollte jedoch nicht unterschätzt werden. Ein Aspekt, auf den hier aus Platzgründen nicht vertieft eingegangen werden soll, ist ihr Einsatz insbesondere zu Ausbildungszwecken, der bereits in mehreren Ländern untersucht wird. Besonders hervorzuheben ist insoweit die Möglichkeit für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger sowie für Referendarinnen und Referendare, durch die Nutzung von KI und VR-Technologie Zeugenvernehmungen und Sitzungsleitung zu üben.

Bessere Sachverhaltserfassung

Einen besonderen Mehrwert für die gerichtliche Arbeit haben VR- bzw. AR-Technologien bei der Erfassung des streitentscheidenden Sachverhalts. 3D-Aufnahmen haben das Potenzial, die Ausgestaltung von Beweisaufnahmen zu verändern und hierdurch hoffentlich zu verbessern. In Strafverfahren sind 3D-Aufnahmen bereits mehrfach erfolgreich zum Einsatz gekommen. Sie ermöglichen die Begehung von Tatorten, die tatsächlich nicht mehr existieren. So können nicht mehr existente Gebäude begangen oder die Wetter- bzw. Lichtverhältnisse zum Tatzeitpunkt nachvollzogen werden. Es kann überprüft werden, aus welchem Blickwinkel welche Wahrnehmungen tatsächlich möglich waren und vieles mehr. Aus dieser Aufzählung von Optionen ergibt sich zugleich das Hauptrisiko der Technologie, die starke Suggestionskraft der Aufzeichnungen.

Auch im Zivilprozess wird die Relevanz von 3D-Aufnahmen zunehmen. Im Rahmen der Gutachtenerstattung in einer Verkehrsunfallsache wurde die Rekonstruktion des Unfallhergangs in mindestens einem Verfahren durch ein Gericht bereits per 3D-Brille nachvollzogen. Die Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“ hat somit bereits jetzt mit ihrer Prognose, dass durch die Nutzung von VR-Technologie gegenüber dem klassischen Ortstermin Mehrwerte erzielt werden können, recht behalten. Auf dem 10. Deutschen Baugerichtstag in Hamm wurde das Potenzial von VR-Technologie, Bauverfahren zu beschleunigen und den Erkenntnisgewinn zu verbessern, einstimmig bejaht und eine Erprobung angeregt.

Reallabor

Aus den zunehmenden technischen Möglichkeiten folgt, dass Richterinnen und Richter über die notwendigen Digitalkompetenzen verfügen müssen, um sie verfahrensrechtlich korrekt zu bewerten. Beispielsweise muss entschieden werden, ob es sich bei 3D-Aufnahmen um Augenscheinsbeweis handelt oder ob sie Teil eines  Sachverständigengutachtens sind. Hierbei ist ggf. danach zu differenzieren, ob es sich um eine 3D-Aufnahme des Tatorts bzw. der streitgegenständlichen Örtlichkeit oder um die nachträgliche Rekonstruktion eines Sachverständigen handelt.

Im Bezirk des OLG Hamm sollen im Rahmen eines „Reallabors VR“ beim LG Bielefeld die rechtlichen und organisatorischen Fragen untersucht werden. Die Auftaktveranstaltung, in der das Projekt vorgestellt wird, findet am 23.4.​2026 statt. 

Gudrun Schäpers ist Präsidentin des OLG Hamm, Isabelle Biallaß ist Richterin am OLG Hamm und Vorstandsmitglied des Deutschen EDV-Gerichtstags e.V.; der Beitrag gibt die persönliche Auffassung der Autorinnen wieder.