NJW-Editorial
Neues Jahr, viel neues Recht
NJW-Editorial

Das neue Jahr beginnt, wie das alte endete: im Zeichen von Corona. Alle Hoffnungen ruhen auf der jetzt gestarteten großen Impfkampagne, die aber allenfalls für langsame Besserung sorgen wird. Für die Politik, die in der Viruskrise gefordert ist wie selten zuvor, wird das neue Jahr nicht nur wegen der weiteren Pandemiebekämpfung und der Folgenbewältigung eine große Herausforderung. Es steht ein Superwahljahr mit der Bundestagswahl im September und sechs Landtagswahlen ins Haus.

6. Jan 2021

Für die Rechtspraxis bedeutet dies – wie immer zum Ende von Legislaturperioden – gesetzgeberische Hyperaktivität mit zahlreichen Neuregelungen. Viele Vorhaben wurden bereits bis zum Jahresende erledigt, viele weitere befinden sich noch im Entwurfsstadium. Die Praxis beobachtet gespannt, was noch alles umgesetzt wird und was im Herbst der Diskontinuität anheimfallen wird.

Besonders großzügig bedacht wird gerade die Anwaltschaft. Mehrere Reformvorhaben befassen sich mit dem Berufsrecht der Zunft. Dazu darf sie sich über eine Gebührenanhebung um 10 % durch das gerade in Kraft getretene Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 freuen. Wobei hier von „großzügig bedacht“ keine Rede sein kann. Auf der Agenda für dieses Jahr stehen die BRAO-Reform mit Änderungen insbesondere zum Recht der Berufsausübungsgesellschaften, das „Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt“, das „Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften“, das auch die Vertretung von Anwälten umgestaltet und en passant das Teilzeitreferendariat sowie das E-Examen regelt, sowie das „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“, mit dem die Anwalts GmbH & Co. KG zugelassen werden soll.

Den meisten Sprengstoff beinhaltet das Gesetz zu verbrauchergerechten Rechtsdienstleistungen, das maßgeblich auf Legal-Tech-Anbieter abzielt. Die Neuregelungen sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Inkassodienstleistern und Anwaltschaft schaffen, was erstmal schlüssig klingt, weil Erstere manches dürfen, was Letzteren berufsrechtlich untersagt ist. Das Vorhaben stößt bei den Anwaltsorganisationen dennoch auf viele Vorbehalte, wie die kritischen Stellungnahmen von BRAK und DAV zeigen. Sie stören sich vor allem am Regulierungsansatz des Bundesjustizministeriums, das den Anwälten erlauben will, was auch Inkassodienstleister dürfen. Die Freiberufler wollen aber gar nicht mehr Freiheit, sondern fänden es besser, wenn die gewerbliche Konkurrenz strenger reglementiert würde. Eine kontroverse Diskussion im weiteren Gesetzgebungsverfahren ist damit garantiert.

Wir werden Sie in der NJW gewohnt zuverlässig und schnell über den Fortgang aller Reformvorhaben informieren. Im Namen der gesamten Redaktion wünsche ich Ihnen ein gutes, erfolgreiches und vor allem gesundes Jahr 2021. •

Rechtsanwalt Tobias Freudenberg ist Schriftleiter der NJW.