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Neues Jahr, neue Regeln – ein Ausblick
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Mitchell / Adobe

Die Regierung hat gewechselt, der Gesetzgeber war fleißig – wenngleich sich das schwarz-rote Bündnis für das kommende Jahr erst recht einen Berg an Reformen vorgenommen hat. Hier eine Auswahl dessen, was einigermaßen zeitnah in Kraft tritt.

17. Dez 2025

So steigt der Mindestlohn zum 1.1.​2026 auf 13,90 EUR pro Stunde; ­genau ein Jahr später klettert er auf 14,60 EUR. Ob es mit der „Aktivrente“ wie geplant noch rückwirkend zum Jahresbeginn klappt, muss sich zeigen: Jedenfalls winkt Arbeitnehmern im Rentenalter eine Steuerbefreiung des Gehalts in Höhe von 2.000 EUR. Das soll unabhängig davon gelten, ob der Steuerpflichtige eine gesetzliche Rente bezieht oder diese aufschiebt. Die Sozialversicherungspflicht bleibt jedoch bestehen, und Selbstständige sind von der Begünstigung ausgenommen. Betriebsrenten werden gestärkt.

Bis 7.6.​2026 muss Deutschland die Entgelttransparenzrichtlinie der EU umsetzen. Dessen Vorgaben gehen noch über das deutsche Gesetz hinaus: Beschäftigte in Unternehmen jeglicher Größe können Informationen darüber verlangen, wie Vergütungen festgelegt werden. Arbeitgeber müssen Berichte über geschlechtsspezifische Gehaltsunterschiede erstellen und Abweichungen von mehr als 5 % beseitigen. Bei Diskriminierungsvorwürfen müssen sie die Berechtigung beweisen. Bereits im Bewerbungsgespräch oder in der Stellenausschreibung müssen sie das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne nennen und dürfen nicht nach dem bisherigen Entgelt fragen.

In Sicht sind Lockerungen der Lieferkettenrichtlinie und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Öffentliche Aufträge des Bundes sollen nur noch an ­Unternehmen mit Tarifbindung vergeben werden. Das Bundestariftreuegesetz (BTTG) ist im Bündnisvertrag von CDU/CSU und SPD vorgesehen, hat allerdings noch nicht die letzte Lesung im Bundestag überstanden. Ausgenommen sind verteidigungs- und sicherheitsspezifische Projekte.

Einen Berg an Neuerungen bringt das jüngste Steueränderungsgesetz. Der Grundfreibetrag bei der Ein­kommensteuer erhöht sich auf 12.348 EUR. Die Entfernungspauschale gilt bereits ab dem ersten Entfernungskilometer in Höhe von 0,38 EUR. Zum 1.1.​2026 sinkt die Umsatzsteuer in der Gastronomie (Restaurant- und Verpflegungsleistungen) auf 7 %; Getränke sind ausgenommen. E-Sport wird gemeinnützig. Ab dem kommenden Jahr als Veranlagungszeitraum er­höhen sich die Übungsleiterpauschale um 300 EUR auf 3.300 EUR und die Ehrenamtspauschale um 120 EUR auf 960 EUR. Für das Deutschland-Ticket müssen statt bisher 58 EUR ab Januar 63 EUR berappt werden.

Die Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialabgaben steigen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 69.750 EUR, bei der Rentenversicherung auf 101.400 EUR. Die Jahres­arbeits­entgelt­grenze, bei der die Krankenversicherungspflicht endet, geht hoch. Krankenkassen dürfen ihre Zusatzbeiträge anheben. Das Bürgergeld wird wieder zur strengeren Grundsicherung. Das Kindergeld legt ab Januar 2026 um 4 EUR pro Kind und Monat auf dann 259 EUR monatlich zu, der Kinderfreibetrag für Eltern mit einem Einkommen von mehr als 80.000 EUR im Jahr und für Alleinerziehende mit über 40.000 EUR auf 6.828 EUR. Die Zahl der Kinderkrankentage erhöht sich auf 15 pro Elternteil und Kind sowie auf 30 für Alleinerziehende. Der Kindesunterhalt nach der „Düsseldorfer Tabelle“ wird angehoben. Asyl- und Ausländerrecht werden verschärft.

Nach der EU-Verbraucherrichtlinie muss das Recht auf Reparatur bis 31.7.​2026 umgesetzt werden. Zum 19.7.​2026 endet das „ewige Widerrufsrecht“. Ein Widerrufsbutton ist in Sicht. Händler müssen Altgeräte und E-Zigaretten unabhängig vom Neukauf zurücknehmen. Weitere Kaufprämien für Elektrofahrzeuge ­locken. Die Zuständigkeitsstreitwertgrenze an AG verdoppelt sich auf 10.0000 EUR; Rechtsmittelstreitwerte steigen; neue Spezialzuständigkeiten werden auch an LG eingeführt. Männer ab Geburtsjahrgang 2008 werden gemustert, vorerst aber nicht zum Wehrdienst verpflichtet. Alle 18-jährigen Frauen und Männer erhalten einen Fragebogen zu ihrer Motivation und Eignung.

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Prof. Dr. Joachim Jahn ist ständiger Autor der NJW.