NJW-Editorial
Legislativer Genderbruch
NJW-Editorial
Foto_Peter_Roethemeyer_WEB
Foto_Peter_Roethemeyer_WEB

Gesetzentwürfe sollen "die Gleichstellung von Frauen und Männern sprachlich zum Ausdruck bringen" (§ 42 V 2 GGO). Anders als in vielen Bundesländern scheint das generische Maskulinum in Bundesgesetzen dennoch unverzichtbar, wenn auch in den Gesetzesbegründungen Paarformeln zunehmend zum Standard wurden. Dass im Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts" erstmals umfassend das generische Femininum verwendet wurde, war daher eine kleine Sensation. Nach heftiger Kritik kommt der Regierungsentwurf aber schon wieder rein männlich daher.

15. Okt 2020

Nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (§ 42 V 2) sollen Gesetzentwürfe "die Gleichstellung von Frauen und Männern sprachlich zum Ausdruck bringen". Wer dem Handbuch der Rechtsförmlichkeit entnehmen will, wie dieser Auftrag umzusetzen ist, findet in Teil B Nr. 1.8 einen Bauchladen von Empfehlungen, die teilweise gar kreativ genannt werden, aber eine klare Linie (gewiss bewusst) vermissen lassen. Anders als in vielen Bundesländern schien das generische Maskulinum in Bundesgesetzen lange unverzichtbar, wenn auch in den Gesetzesbegründungen Paarformeln zunehmend zum Standard wurden.

Und dann die kleine Sensation: Im Referentenentwurf* eines "Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts" wird eine neue Linie deutlich, wenn auch wohl nur testweise. Das in diesem Zuge vorgesehene neue "Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen" bedient sich umfassend des generischen Femininums: Es ist konsequent von Schuldnerin, Gläubigerin, Richterin, vorläufiger Sachwalterin, Restrukturierungsbeauftrager, Sanierungsmoderatorin, Geschäftsführerin und Planbetroffener die Rede. Alle Gesetze und Verordnungen hingegen, die (lediglich) geändert werden sollen, verharren im generischen Maskulinum. Es wird also demnächst eine vorläufige Sachwalterin, sei sie Frau oder Mann, die Vergütung als vorläufiger Sachwalter abrechnen. Die Begründung des Gesetzentwurfs verhält sich übrigens leicht unentschlossen: Während zu Beginn noch vertraute Paarformeln ("Richterinnen und Richter") benutzt werden, überwiegt bald das generische Femininum - übrigens auch zu den ja eigentlich genderresistenten Altgesetzen. Dass sehr gelegentlich noch ein generisches Maskulinum durchgerutscht ist (S. 212 des Entwurfs: "Vertreter von Gewerkschaften"), kann je nach Denkrichtung als Trost oder Affront empfunden werden.

Man ahnt den Kompromiss: Frau stelle sich vor, BGB und ZPO müssten (aus Anlass einer auch nur geringfügigen Änderung) auf Mieterinnen und Mieter oder Mietende, Kläger und Klägerin oder Klagende, von MieterInnen und Kläger*innen ganz zu schweigen, umgestellt werden. Dann also lieber eine kleine Revolution nur für neue Gesetze unter Hinnahme des inneren Genderbruchs. Der (scheinbar) selbstverständliche Gebrauch des generischen Femininums unter maskuliner Verfestigung von Altgesetzen bei gleichzeitiger Unbekümmertheit in der Begründung ist in Summe der vielleicht innovativste Vorstoß zur Bewältigung der Diskussion um gendergerechte Sprache in Verbindung mit Fragen der Sprachästhetik und Übersteuerung (die Suche nach gendergerechten Oberbegriffen ist nicht nur aufwändig, sondern kann auch inhaltlich unerwünschten Einfluss nehmen). Ich sage: Bravo! .

* Am 14.10. beschloss das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für ein  "Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts" , der nach heftiger Kritik an dem RefE wieder ausschließlich die männliche Form verwendet.  

Peter Röthemeyer ist Leitender Ministerialrat im niedersächsischen Justizministerium.