Kolumne

Wehrhaft oder autoritär?
Kolumne
© Nicola Quarz

Die Übergänge von wehrhafter zu autoritärer Demokratie sind fließend, die Grenzlinien unklar – vor allem dann, wenn zum Schutz der Demokratie Freiheit beschränkt werden soll. Deutlich wurde dies erneut, als in einer Talk-Runde des ZDF der Ministerpräsident eines norddeutschen Bundeslands die Frage des Moderators, ob man bestimmte Medien regulieren, notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten solle, mit einem ebenso schlichten wie eindeutigen „ja“ beantwortete.  

26. Jan 2026

Die Rede war von Medien, beispielhaft von Nachrichtenportalen, die politische Agitation anstelle von Journalismus betrieben und Feinde der Demokratie seien – Carl Schmitt lässt grüßen. Der Brisanz dieses „ja“ offenbar sich bewusst werdend, kam der Ministerpräsident, vielleicht um abzulenken, sogleich auf das von ihm, „absolut“ – eine mehrfach benutzte Vokabel – bejahte, immerhin diskussionswürdige Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige zu sprechen. Dies allerdings war, was in den Reaktionen teilweise negiert wird, nicht Gegenstand der Frage und des uneingeschränkten „ja“ als Antwort gewesen. Die Rede war hier von „bestimmten Medien“ und „solchen Portalen“, die sogar Abgeordnete seiner Union „lesen“ würden, also gerade nicht von Social Media-Verboten für Minderjährige.

Ein Votum des Verfassungsrechts hat dem entschieden zu widersprechen – nicht nur deshalb, weil hier das Zensurverbot des Grundgesetzes negiert wird, die sehr hohen Schranken für ein Verbot von Presse offenbar für Feinde der Demokratie nicht gelten sollen, sondern auch deshalb, weil hier von staatlicher Seite beansprucht wird, demokratiefeindliche Medien zu identifizieren. Wenn im konkreten Fall das Verdikt auch darauf gestützt wurde, dass sie „Schieflagen“ in der Koalition ausgelöst hätten, so erinnert die Schuldzuweisung an jenes Bonmot von Tucholsky, das sinngemäß lautet, in Deutschland sei, wer auf Missstände hinweist, gefährlicher als derjenige, der sie verursacht – der Urheber selbst formulierte drastischer.

Wenn auch von der hehren Absicht getragen, Demokratie zu schützen, jedenfalls „gegen rechts“, fügen sich die Äußerungen doch in eine Entwicklung, in der die streitbare Demokratie des Grundgesetzes zusehends Züge einer autoritären Demokratie anzunehmen beginnt. Auch der geforderte Zusammenschluss des Staats mit „zivilgesellschaftlichen Organisationen“ geht in diese Richtung, denn er bedeutet ein Mehr an staatlichem Einfluss im Widerspruch zum Gebot staatsfreier Meinungsbildung. Die Entwicklung erfasst gerade die für die freiheitliche Demokratie so essenziellen Freiheiten der Meinungsäußerung und der Presse, durch unangemessene staatliche Reaktionen auf Meinungsäußerungen auch und gerade dort, wo sie der Machtkritik dienen, durch Verschärfung und Instrumentalisierung des Strafrechts in konturenlosen Äußerungsdelikten. Hier muss sich die wehrhafte als freiheitliche Demokratie erweisen, ist Wachsamkeit geboten – nicht zuletzt auch im „Raum der Freiheit, der Sicherheit, und des Rechts“.

Dieser Inhalt ist zuerst in der NJW erschienen. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.

Prof. Dr. Christoph Degenhart ist Professor für Staats- und Verfassungsrecht sowie Medienrecht an der Universität Leipzig.