Begründet wurde das Desinteresse überwiegend damit, dass die berufsständische Versorgung ja viel besser sei als die gesetzliche Rentenversicherung. In dieser Säule der Altersvorsorge sei man also vergleichsweise solide aufgestellt. Zudem sorge man ja noch privat vor.
Manchmal weicht das anwaltliche Desinteresse an der eigenen Altersvorsorge kurz einer gesteigerten Aufmerksamkeit. Etwa dann, wenn die Politik mal wieder laut über eine sogenannte Bürgerversicherung nachdenkt, bei der alle in die gesetzliche Rente einzahlen, auch die Freiberufler. Oder wie zuletzt, als der Berufsstand von der Aktivrente ausgenommen wurde.
In Hessen gibt es derzeit große Aufregung um die anwaltliche Altersvorsorge, nachdem mehrere Medien berichteten, dass das Versorgungswerk des Landes eine 58 Mio. EUR schwere Beteiligung an einem US-Wolkenkratzer wohl komplett abschreiben muss. Das ist für ein einzelnes Investment ein sehr hoher Ausfall, der aber in Relation zum gesamten Anlagevolumen bei unter einem Prozent liegt. Das Versorgungswerk betonte daher in einer Stellungnahme, dass die Abschreibung keine Auswirkungen auf Anwartschaften oder laufende Rentenleistungen hat.
Bei dem Hochhaus handelt es sich übrigens um das bekannte „Transamerica Pyramid“ in San Francisco, eins der Wahrzeichen der kalifornischen Küstenstadt. Wäre nicht ausgerechnet dieses Investment schiefgelaufen, wäre es doch eigentlich ein ganz erhabenes Gefühl, dass man als Anwalt quasi Miteigentümer dieses berühmten Gebäudes war.
Die Unruhe in der hessischen Anwaltschaft lässt sich auch damit erklären, dass sich zuletzt einige Versorgungswerke kräftig verspekuliert haben. Das der Zahnärztekammer Berlin (VZB) hat durch riskante Investitionen mutmaßlich rund eine Milliarde EUR verloren – um nicht zu sagen: verzockt. Das Kapital muss mit erhöhten Mitgliedsbeiträgen wieder aufgefüllt werden. Auch Rentenkürzungen haben die Wertverluste zur Folge. Das VZB will das verlorene Geld jetzt unter anderem vom Land Berlin zurück, deren Senatsverwaltung für Wirtschaft für die Aufsicht über die Versorgungswerke zuständig ist. Das Land habe schlecht kontrolliert, deshalb müsse es haften.
Dieser Inhalt ist zuerst in der NJW erschienen. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
