Kolumne

Arbeitsrechtliche Wurstküche
Kolumne

Zum Schluss ging es ganz schnell: Der Entwurf eines Bundestariftreuegesetzes wurde von den Koalitionsfraktionen verabschiedet (NJW-aktuell H. 10/2026, 8). Die CDU bekam noch ein wenig Gesetzeskosmetik und die Koalition demonstrierte Handlungsfähigkeit. Das Gesetz schaffte nicht deswegen den Durchbruch, weil man auch bei der Union davon überzeugt war, dass das Mehr an Bürokratie tatsächlich durch ein Mehr an Arbeitnehmerschutz gerechtfertigt ist. Sondern weil dies die Gegenleistung für das Gesetz zur Implementierung der Reform des gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) war.

16. Mrz 2026

Man mag sich denken: Schwamm drüber. Das Thema ist ja ein Dauerbrenner (s. bereits Thüsing/Kämmerer ZIP 2002, 596 zu einem damaligen Entwurf), und das BMAS hatte schon in der letzten Legislaturperiode einen Referentenentwurf erstellt. Alle Bundesländer außer Bayern und Sachsen haben ohnehin schon ein solches Gesetz. Doch ein derartiger Kuhhandel setzt die falschen Signale. Bürokratieabbau ist das Motto, das als basso continuo den Koalitionsvertrag durchtönt. Und nun schafft man eine Regelung, die sich schon im kleinen Saarland, dessen Modell Vorbild war, in der Handhabung als überaus sperrig erwiesen hat.

Einige Stimmen weisen bereits auf eine mögliche Verfassungswidrigkeit hin. Die Europarechtskonformität ist ebenfalls nicht geklärt, wie die Anhörungen im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales deutlich gemacht haben. Es braucht die ernsthafte Suche nach Regelungen, die dem Arbeitnehmer einen sicheren Schutz, dem Arbeitsmarkt aber ausreichenden Freiraum bieten. Schon vor fast genau hundert Jahren mahnte Alfred Hueck: „So wünschenswert vom sozialen Standpunkt aus ein möglichst intensiver Schutz der Arbeitnehmer, eine möglichst weitgehende Besserung ihrer Lage ist, die Bestrebungen in dieser Richtung finden ihre Grenze an der Belastungsfähigkeit der Wirtschaft. Das liegt letzten Endes auch im Interesse der Arbeitnehmer selbst; eine Wirtschaft, die unter den sozialen Lasten zusammenbricht, vermag die Arbeitnehmer nicht mehr zu ernähren.“

Nach den Betriebsratswahlen soll die Arbeitszeitflexibilisierung kommen – so hört man aus wohlinformierten Kreisen. Vorher ist das zu heikel. Seien wir gespannt. Und warten wir ab, ob dann die Vertrauensarbeitszeit geschreddert wird oder ob man hier genug Vertrauen hat in das gegenseitige Vertrauen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Zu wünschen wäre es. Zur Erinnerung: Das Europarecht erlaubt noch sehr viel weitergehende Flexibilisierungen, von denen Österreich Gebrauch gemacht hat. Zwölf Stunden pro Tag, 60 Stunden pro Woche sind möglich. Davon sind wir weit entfernt, auch wenn aus dem Koalitionsvertrag Wirklichkeit wird. Im Österreichischen Nationalrat sprach man von „notwendigen und zeitgemäßen Anpassungen an die moderne Arbeitswelt“ und von einem „wichtigen Beitrag zur Absicherung des Wirtschaftsstandorts“. Gilt das nur für Österreich? 

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Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M., ist Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn.